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20.02.2023
Beschluss JHA 057/15./2023
Vorlage JHA 065/2023
(Stimmberechtigte: 13, dafür: 11, dagegen: 0, Stimmenenthaltungen: 2)
Beschluss JHA 058/15./2023
Vorlage JHA 061/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 12)
Beschluss JHA 059/15./2023
Vorlage JHA 059/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 10, dagegen: 0, Stimmenenthaltungen: 2)
Beschluss JHA 060/15./2023
Vorlage JHA 062/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)
Beschluss JHA 061/15./2023
Vorlage JHA 063/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Familienbildung und Familienbegleitung nach § 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur Komplementärfinanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)
Beschluss JHA 062/15./2023
Vorlage JHA 064/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Jugendgerichtshilfe nach § 52 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)
Beschluss JHA 063/15./2023
Vorlage JHA 060/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung für das Angebot „Koordinator Sportjugend“ in Trägerschaft des Kreissportbundes Mittelsachsen e. V. für das Haushaltsjahr 2023 mit einer maximalen Zuwendungshöhe von 91.534,19 EUR.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 12)
Beschluss JHA 064/15./2023
Vorlage JHA 067/2023
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Döbeln-Hainichen e. V., an den Aufgaben der Inobhutnahme und der vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen gemäß §§ 42 und 42a SGB VIII zu beteiligen. Die gemäß Anlage 1*) zu übertragenden Aufgaben für die Zielgruppe dienen dem Zweck der umfassenden stationären Betreuung und Versorgung.
Das Mitwirkungsverhältnis ist zwischen Landkreis und Träger durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf der Grundlage dieses Beschlusses zu vereinbaren. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen nach den §§ 78a ff SGB VIII i. V. m. § 39a LJHG von diesem Beschluss unberührt.
(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 9, dagegen: 2, Stimmenenthaltungen: 1)
*) = zur Vorlage
gez. Dirk Neubauer
Landrat