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29.05.2019
Wichtig ist, dass die vorgeschlagenen Personen wählbar im Sinne der Sächsischen Landkreisordnung sind und ihren Wohnsitz in Mittelsachsen haben. Ideal wäre, wenn die potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Gebiet der Jugendhilfe haupt- oder ehrenamtlich aktiv wirken.
Neben den eigentlichen Mitgliedern sind auch die Stellvertreter vorzuschlagen. Benötigt werden neben den Angaben des Trägers und einer Bestätigung der Anerkennung als solcher beispielweise die Zustimmung und die persönlichen Daten der vorgeschlagenen Personen. Im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de ist eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung zur Bildung des Ausschusses veröffentlicht, der alle wichtigen Informationen entnommen werden können.
Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle Kreistag im Landratsamt Mittelsachsen in der Frauensteiner Straße 43 in Freiberg abgegeben oder zugesendet werden. Neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern gibt es im Jugendhilfeausschuss auch beratende Mitglieder. Dabei handelt es sich derzeit unter anderem um die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises sowie um Vertreter vom Jobcenter, der Sächsischen Bildungsagentur oder auch von Gerichten.