Bodenrichtwerte per 1. Januar 2024 für den Landkreis Mittelsachsen beschlossen

08.04.2024

Der Gutachterausschuss hat Ende März die neuen Bodenrichtwerte beschlossen. Ermittelt wurden diese Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 und stellen eine Auswertung der Kauffälle der Jahre 2022/2023 dar – basieren also auf tatsächlich gezahlte Kaufpreise innerhalb dieses Zeitraums. Sie sind für zwei Jahre gültig.

Bodenrichtwerte werden für die Nutzung Bauland separat für jede Gemarkung des Landkreises ermittelt – im Bereich der Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland/Grünland/Wald) dagegen für jede Kommune als Durchschnittswert. Weiterhin gibt es Bodenrichtwerte für die „nachgeordneten“ Nutzungsarten, wie zum Beispiel Erholungsgrundstücke/Wasserflächen oder bebaute landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich.

Ermittelt werden Bodenrichtwerte, ab Vorliegen von mindestens drei Kauffällen pro Bodenrichtwertzone im Auswertungszeitraum. Liegen nur zwei Kauffälle je Richtwertzone vor, so wird der zuletzt ermittelte Bodenrichtwert mit herangezogen. Zu beachten ist, dass bei jedem Bodenrichtwert ein Toleranzbereich von maximal ± 30 Prozent vorliegen muss. Das bedeutet, Ausreißer beziehungsweise eventuell Spekulationsverkäufe fließen nicht mit in die Bodenrichtwertermittlung ein. Ist eine Bodenrichtwertermittlung aufgrund fehlender Kauffälle im Auswertungszeitraum nicht möglich, so erfolgt die Fortschreibung des zuletzt ausgewiesenen Bodenrichtwertes mittels Index. Dieser wird aufgrund von Kauffällen in vergleichbaren Gebieten ermittelt. Geregelt ist diese Vorgehensweise in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2021.

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte Bauland lagen insgesamt 2 593 Kaufverträge vor, die geprüft und dem Toleranzbereich unterzogen wurden – tatsächlich wurden dann die Bodenrichtwerte aus den noch verbliebenen 1 394 Kauffalldaten, das sind zirka 54 Prozent, ermittelt.

Dabei gab es in Döbeln und Ortsteile mit 184 Kauffällen in dieser Rubrik die meisten Verkäufe. Gefolgt von Freiberg und Stadtteile mit 112 Kauffällen im Bereich Bauland.

In wenigen Gemarkungen ist der Bodenrichtwert gesunken, so zum Beispiel. in Claußnitz, Gemarkung Markersdorf, von 57,00 Euro/m² auf 42,00 Euro/m², die überhaupt größte Senkung des Bodenrichtwerts in Mittelsachsen. Erhöhungen des Bodenrichtwertes von der letzten Auswertung per 1. Januar 2022 auf den 1. Januar 2024 gab es zum Beispiel in (hier nur Ortslage):

Gemarkung Bodenrichtwertzone BRW 2022 BRW neu 2024
Augustusburg „Nord“ 53,00 Euro/m² 74,00 Euro/m²
Bobritzsch-Hilbersdorf Gemarkung Naundorf 32,00 Euro/m² 51,00 Euro/m²
Frankenberg „Mühlbacher Straße“ 31,00 Euro/m² 50,00 Euro/m²

 

In den Städten Freiberg/Döbeln und Mittweida – nur Innenstadt – schwanken die Bodenrichtwerte zwischen:

Stadt höchster BRW Innenstadt niedrigster BRW Innenstadt
Freiberg 127,00 Euro/m² 48,00 Euro/m²
Döbeln 207,00 Euro/m² 27,00 Euro/m²
Mittweida   65,00 Euro/m² 47,00 Euro/m²

 

Im Bereich der Verkäufe land-/forstwirtschaftlicher Flächen (Acker-/Grünland/Wald) bildeten insgesamt 642 Kauffälle die Grundlage zur Auswertung und Ermittlung der Bodenrichtwerte.

Die meisten Kauffälle gab es in der Gemeinde Jahnatal (42 Kauffälle), gefolgt von Döbeln mit Ortsteilen (36 Kauffälle) und Oederan mit Ortsteilen (34 Kauffälle). 

Die Werte für landwirtschaftliche Nutzflächen schwanken innerhalb des Landkreises beziehungsweise der Region stark.

Nutzung niedrigster Bodenrichtwert höchster Bodenrichtwert
Ackerland 0,54 €/m² – Stadtgebiet Frauenstein 2,82 Euro€/m² Gemeinde Jahnatal
Grünland 0,42 €/m² – Stadtgebiet Frauenstein 1,75 Euro/m² Gemeinde Jahnatal

 

Der Landkreis Mittelsachsen ist insgesamt in rund 6.000 Bodenrichtwertzonen eingeteilt, für die nun aktuelle Bodenrichtwerte vorliegen. 

Nähere und konkretere Angaben bzw. auch die Einsichtnahme erhalten Interessierte in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu den Sprechzeiten. Eine Übersicht der Bodenrichtwerte finden Interessierte auch unter www.webgis.landkreis-mittelsachsen.de oder unter  www.boris.sachsen.de.

Hintergrund:

Im Freistaat Sachsen sind bei den kreisfreien Städten und bei den Landkreisen selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse für Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen zu bilden (§§ 192 ff BauGB sowie § 1 SächsGAVO).

Aufgabe des Gutachterausschusses ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen die Gutachterausschüsse eine Kaufpreissammlung, werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Berechtigte können beim Gutachterausschuss die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken beantragen. Weitere Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von sanierungsunbeeinflussten Anfangswerten sowie die prozentuale Wertsteigerung in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.

Der Gutachterausschuss veröffentlicht unter anderem Bodenrichtwerte, erteilt mündliche und schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte und bei Nachweis des berechtigten Interesses schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung.

Die Gutachterausschüsse unterstehen der Rechtsaufsicht des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung als oberste Rechtsaufsichtsbehörde