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12.04.2018
Das Waldbrandrisiko ist in den vergangenen Jahren unter anderem durch längere, zusammenhängende Hitze- und Trockenperioden deutlich angestiegen. Der Funkenflug eines offenen Feuers stellt generell ein hohes Gefahrenpotential für angrenzende Waldflächen, aber auch für einzelnstehende Feldgehölze, dar. Um den Schutz dieser wertvollen Landschaftsteile zu gewährleisten, ist bei offenen Feuern grundsätzlich ein Mindestabstand von 100 Metern zum Wald einzuhalten. Ausnahmen sind streng reglementiert und bedürfen gegebenenfalls der Genehmigung der Unteren Forstbehörde. Diese Regelungen gehen aus § 15 des Sächsischen Waldgesetzes hervor. Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen sollten Sie unbedingt auf eine hinreichende Entfernung zu Bäumen, Hecken und Sträuchern achten.
Die Anwesenheit der Feuerwehr entbindet grundsätzlich nicht von der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sowie der Anzeigepflicht bei der jeweiligen Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung.
Bestenfalls ist das Brennmaterial erst am Tag des Abbrennens aufzuschichten. Bereits im Vorfeld angehäuftes Material ist zum Schutz der darin befindlichen Tiere – wie zum Beispiel Igel, Mäuse, Vögel und unzählige Insektenarten – vor dem Verbrennen unbedingt umzuschichten. Dies gebietet der Naturschutz. Außerdem darf nur naturbelassenes Material (Holz, Äste) verbrannt werden.
Informationen über die aktuelle Waldbrandgefährdung geben die Waldbrandgefahrenstufen. Diese sind für die Territorien der Städte und Gemeinden im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de (blaues Piktogramm „Waldbrand“) einzusehen. Die Waldbrandgefahrenstufe wird Ihnen auch durch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie die Forstbehörde des Landkreises Mittelsachsen bekanntgegeben. Einen schnelleren und unkomplizierten Zugriff auf die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen im Freistaat bietet auch die App „Waldbrandgefahr Sachsen“.
Wie aus den nachfolgenden Hinweisen zu den Waldbrandgefahrenstufen hervorgeht, ist bezüglich des Entfachens eines Brauchtumsfeuers die Situation ab Stufe 3 als kritisch zu bewerten.
Waldbrandgefahrenstufe „1“:
Waldbrandgefahrenstufe „2“:
Waldbrandgefahrenstufe „3“:
Waldbrandgefahrenstufe „4“:
Waldbrandgefahrenstufe „5“:
Für Rückfragen stehdie untere Forstbehörde gern zur Verfügung.