Breitband: Markterkundung geplant

13.08.2020

Die Strategie des Landkreises beim Thema Breitband geht auf. Es gibt aktuell keine Gemeinden, ohne beantragtes oder laufendes Projekt. Die Teilnahmewettbewerbe der Landkreisprojekte laufen, im August beginnen die ersten Bieterverhandlungen. Im kommenden Jahr soll der Ausbau beginnen.

Um die letzten „weißen Flecken“ zu beseitigen, soll es im zweiten Halbjahr 2020 mit allen Kommunen, die sich beteiligen wollen, eine weitere Markterkundung zur Feststellung der aktuellen Versorgungslage mit Breitband geben, die idealerweise den gesamt Landkreis umfasst. Dabei sollen alle Anschlusspunkte (Wohngebäude, Gewerbe und Institutionen) erfasst und bisherige Daten auf einen einheitlichen Stichtag im 4. Quartal 2020 aktualisiert werden.

Auf Grundlage dieser Markterkundung können die Städte und Gemeinden dann entscheiden, ob die noch fehlenden Anschlüsse ebenfalls über das Breitband-Projekt des Landkreises abgearbeitet werden sollen oder ob sie das eigenständig übernehmen. Mögliche Förderanträge sollten bis Ende des Jahres nach dem derzeitigen Breitbandförderprogramm gestellt werden können. Der Landkreis wird sich vorrangig dem Thema Gewerbegebiete des Landkreises widmen und gebietsübergreifende Projekte dazu umsetzen.

Der erste Beigeordnete, Dr. Lothar Beier, erklärt dazu: „Das ist eine Unterstützungsmaßnahme für alle Städte und Gemeinden des Landkreises, egal ob diese bisher den Breitbandausbau eigenständig oder in Kooperation mit dem Landkreis durchgeführt haben. Es verpflichtet diese jedoch nicht zu einer künftigen Zusammenarbeit und führt auch nicht zu einer Kostenbeteiligung. Uns geht es hier vornehmlich um eine moderne und einheitliche Datenbasis zur Versorgungssituation mit Breitbandanschlüssen für das gesamte Territorium. Damit sollen der Landkreis und die Kommunen in die Lage versetzt werden, alle noch offenen förderfähigen Sachverhalte zu ermitteln und in Projekten zeitnah in Angriff zu nehmen. Darüber hinaus wollen wir mit aktuellen Daten für eine absehbare Erweiterung des geförderten Breitbandausbaus, die sogenannte graue Flecken-Förderung, gerüstet sein. Wir fordern daher nachdrücklich alle Kommunen zur Mitarbeit auf!“

Entsprechende Vereinbarungen mit allen Städten und Gemeinden sollen dazu bis Ende August 2020 getroffen und die Markterkundung im September gestartet werden. Bei dieser bleiben lediglich die in jetzigen Förderprojekten bereits enthaltenen geförderten Anschlüsse unberücksichtigt.

Danach können weiterhin unentschlossene Kommunen vorerst nicht nachträglich in dieses Verfahren eintreten bzw. beteiligt werden.

Mit dieser Maßnahme soll gleichzeitig kontrolliert werden, ob und wo die Eigenausbauzusagen der Telekommunikationsunternehmen umgesetzt und eingehalten werden, da der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau der Unternehmen gegenüber dem geförderten Breitbandausbau Vorrang hat. Die Ergebnisse werden im Geoportal des Landkreises im Themenbereich Infrastruktur veröffentlicht und sind für alle Bürger einsehbar und damit die Aussagen zum Ausbau überprüfbar.

Der Landkreis will seine Strategie zur digitalen Infrastruktur erweitern. Für dieses Maßnahmenpaket sollen allen Kommunen eine aktualisierte Kooperationsvereinbarung für künftige Projekte angeboten werden. Dieses Vorgehen bietet Vorteile für Kommunen, sowohl mit Wirtschaftlichkeitslücken- als auch Betreibermodell.

Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell unterstützt die Kommune mithilfe von Fördermitteln ein Telekommunikationsunternehmen beim Ausbau der unternehmenseigenen Telekommunikationsinfrastruktur in ansonsten wirtschaftlich unrentablen Gebieten. Im Betreibermodell hingegen errichten Städte und Gemeinden selbst kommunale Breitbandnetze, um diese an Telekommunikationsunternehmen zu verpachten oder gar selbst zu betreiben.

„Unser Ziel ist, die flächendeckende Grundversorgung im gesamten Landkreisgebiet zu realisieren und alle dazu noch notwendigen Vorlaufprozesse anzuschieben“, sagt Mattias Borm, Breitbandkoordinator des Landkreises.

Hintergrund:

Die geförderten Breitbandausbauprojekte die bisher im Landkreisterritorium gestartet wurden, basieren alle auf unterschiedlichen Analysen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in nicht einheitlichen Qualitäts- und Dokumentationsstandards. Digitalisierungsprojekte auf dieser Datenbasis sind nicht mehr möglich. Auch werden sinnvolle Ergänzungsprojekte voraussichtlich nur noch in gebietskörperschaftsübergreifenden Clusterprojekten erfolgreich zu realisieren sein.

Bei einem Markterkundungsverfahren (MEV) sind alle im abgefragten Gebiet präsenten Telekommunikationsunternehmen gesetzlich verpflichtet, sämtliche Anschlüsse mit Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie die Ausbaupläne für die nächsten drei Jahre der durchführenden Behörde innerhalb von 8 Wochen zu melden.