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30.12.2020
Gesucht werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die sich gerne für andere Menschen einsetzen und eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen.
Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Bürger ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer werden. Ehrenamtliche Betreuer sind Personen, die sich unentgeltlich für ihren Betreuten engagieren und Verantwortung in den gerichtlich zugewiesenen Aufgaben übernehmen. Die als Betreuer vorgesehene Person muss geeignet sein, die Interessen und Angelegenheiten zum Wohle des Betroffenen regeln zu können.
Die zu erledigenden Aufgaben sind sehr vielfältig und abhängig vom individuellen Einzelfall. Grundlegenden Tätigkeiten sind unter anderem:
Wichtig ist der regelmäßige persönliche Kontakt, um den Wünschen und Vorstellungen des betreuten Menschen Rechnung zu tragen.
Vorrangig werden zumeist Familienangehörige oder Personen aus dem Umfeld des Betroffenen vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt. Sie können vom Betroffenen selbst benannt oder im Vorfeld durch eine schriftliche Betreuungsverfügung festgelegt werden. Gibt es keine Angehörigen, die in Frage kommen, wird ein fremder ehrenamtlicher Betreuer oder erforderlichenfalls ein Berufsbetreuer bestellt. Das Betreuungsgericht prüft und entscheidet über die Eignung des ausgewählten Betreuers.
Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung von 399 Euro jährlich pro Betreuung. Außerdem sind sie in ihrer Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert.
Wenn Interesse an der Arbeit als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer besteht, können über nachfolgende Kontakte Informationen und Beratung erfolgen.