Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht

30.12.2020

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung sind vielen Menschen bereits geläufige Begriffe. Es werden zusehends mehr hilfebedürftige Menschen von nahen Angehörigen oder auch zunächst fremden Menschen durch ihr Leben begleitet und unterstützt, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Auch Sie können sich vorstellen, ein Ehrenamt zu übernehmen?

Gesucht werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die sich gerne für andere Menschen einsetzen und eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?

Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Bürger ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer werden. Ehrenamtliche Betreuer sind Personen, die sich unentgeltlich für ihren Betreuten engagieren und Verantwortung in den gerichtlich zugewiesenen Aufgaben übernehmen. Die als Betreuer vorgesehene Person muss geeignet sein, die Interessen und Angelegenheiten zum Wohle des Betroffenen regeln zu können.

Welche Interessen und Angelegenheiten sind für den Betreuten zu regeln?

Die zu erledigenden Aufgaben sind sehr vielfältig und abhängig vom individuellen Einzelfall.  Grundlegenden Tätigkeiten sind unter anderem:

  • Regelung schriftlicher Angelegenheiten des Betreuten
  • Wahrnehmung von Behördenangelegenheiten
  • Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge
  • Klärung von Wohnungs- und/oder Heimangelegenheiten
  • Wahrnehmung vermögensrechtlicher und finanzieller Angelegenheiten

Wichtig ist der regelmäßige persönliche Kontakt, um den Wünschen und Vorstellungen des betreuten Menschen Rechnung zu tragen.

Wer entscheidet über die Bestellung?

Vorrangig werden zumeist Familienangehörige oder Personen aus dem Umfeld des Betroffenen vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt. Sie können vom Betroffenen selbst benannt oder im Vorfeld durch eine schriftliche Betreuungsverfügung festgelegt werden. Gibt es keine Angehörigen, die in Frage kommen, wird ein fremder ehrenamtlicher Betreuer oder erforderlichenfalls ein Berufsbetreuer bestellt. Das Betreuungsgericht prüft und entscheidet über die Eignung des ausgewählten Betreuers.

Beratung und Unterstützung

Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung von 399 Euro jährlich pro Betreuung. Außerdem sind sie in ihrer Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert.

Wenn Interesse an der Arbeit als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer besteht, können über nachfolgende Kontakte Informationen und Beratung erfolgen.

Informationen und Beratung zur Tätigkeit einer Betreuerin/eines Betreuers