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01.09.2023
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und -richtern Streitfälle des öffentlichen Lebens, insbesondere mit der öffentlichen Verwaltung, so zum Beispiel in Fragen des Baurechts, des Kommunalabgabenrechts oder des Polizeirechts.
Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Berufsrichterinnen und -richter mit. Voraussetzung für dieses Ehrenamt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem sollte ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht sein und der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes, der sich über den Landkreis Mittelsachsen, den Vogtland- und den Erzgebirgskreis sowie die Stadt Chemnitz erstreckt, liegen. Die Wahlperiode umfasst die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 8. September 2023 an das Landratsamt Mittelsachsen, Geschäftsstelle Kreistag, Frauensteiner Straße 43 in 09599 Freiberg gerichtet werden.
Ein Informationsblatt unterrichtet über weitere Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach der Verwaltungsgerichtsordnung, die bei der Bewerbung beziehungsweise beim Vorschlag berücksichtigt werden sollten. Die vollständigen Unterlagen (Vordruck, Informationsblatt) können in der Geschäftsstelle Kreistag abgefordert sowie im Internetauftritt des Landkreises Mittelsachsen heruntergeladen werden.
Kontakt:
Geschäftsstelle Kreistag
Telefon: 03731 799-3398, -3291 oder -3314
E-Mail kreistag@landkreis-mittelsachsen.de
(Eine E-Mail darf inklusive Anlagen ein Datenvolumen von 15 MB nicht überschreiten. Bitte beachten Sie auch die Größenbeschränkungen Ihres E-Mail Anbieters.)