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17.08.2022
Die Gesellschaft mit Sitz in 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 95, gibt hierdurch Folgendes bekannt:
1. Die Gesellschafterversammlung der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, hat in ihrer Sitzung am 17.05.2022 folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: Gemäß Empfehlung des Aufsichtsrates der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Beschluss-Nr.: AR 02/2022, beschließt die Gesellschafterversammlung, unter Verzicht auf alle gesetzlichen oder gesellschaftlichen Form- und Fristvorschriften wie folgt: 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird in von der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, testierten Form mit einer ausgewiesenen Bilanzsumme in Höhe von 3.804.834,88 € und einem ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 207.442,25 € festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 207.442,25 € sowie der Gewinnvortrag in Höhe von 638.045,32 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes wurde durch die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft vorgenommen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
3. Die Prüfung wurde unter Beachtung der §§ 316 ff. HGB und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. festgestellten deutschen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Durchführung von Abschlussprüfungen durchgeführt.
An die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Freiberg:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Freiberg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Freiberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
4. Der Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht können im Zeitraum vom 22.08.2021 – 30.08.2022 während der Dienstzeiten bei der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Frauensteiner Str. 95, 09599 Freiberg, im Sekretariat des Geschäftsführers – Zimmer 1.02 – eingesehen werden.
gez. Irmer, Geschäftsführer