Energiepreiskrise: Finanzielle Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen

11.04.2023

Im November 2022 hatten sich die Bundesländer in einer Sonderkonferenz auf eine neue Härtefallregelung für energieintensive, mittelständische Betriebe geeinigt. Eine Antragsstellung ist auch für mittelsächsische Firmen ab dem 12. April über die Sächsische Aufbaubank (SAB) möglich.

Mit den Härtefallhilfen Energie entlastet das Land Sachsen kleine und mittlere Unternehmen, die im Jahr 2022 in besonderem Maße von gestiegenen Energiekosten betroffen waren und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. Dazu stehen in Sachsen 20 Millionen Euro zur Verfügung.  Die Hilfen sind auf energieintensive Betriebe mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt, um tatsächlich nur besondere Härtefälle zu erfassen.

Im Förderprogramm enthalten sind Ausgabensteigerungen für Energie sämtlicher Energieträger, die im Leistungszeitraum Juli bis Dezember 2022 für die betriebliche Nutzung verbraucht wurden. Einzige Ausnahme sind Kraftstoffe für Fahrzeuge. Ein Härtefall wird beispielsweise dann vermutet, wenn sich der durchschnittliche Einkaufspreis des im Jahr 2022 verbrauchten Energieträgers im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht hat.

„Kleine und mittelständische Unternehmen prägen Mittelsachsens Wirtschaft. Oft sind sie es, die sich in einer hochspezialisierten Nische weltweit einen Namen machen und als Leuchttürme für unsere Wirtschaftsregion stehen. Es ist ein gutes Zeichen, dass die betroffenen Firmen, nun entlastet werden“, erklärt Mittelsachsens Landrat Dirk Neubauer.

Ergänzend zur Härtefallhilfe soll das Modul Härtefallhilfe Plus mit höheren Unterstützungsleistungen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die in ihrer Existenz bedroht sind. Ausnahmen in Bezug auf die Antragssteller sowie die Leistungsvoraussetzungen werden durch eine Härtefall-Kommission entschieden.

Auf der Webseite der SAB (www.sab.sachsen.de/unternehmen-energie-und-umwelt) sind detaillierte Informationen zum Programm sowie eine Berechnungshilfe verfügbar, mit deren Hilfe Unternehmen ihre Antragsberechtigung sowie die Höhe der Unterstützungsleistung errechnen können. Für Rückfragen steht Interessierten auch das Referat für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung per E-Mail zur Verfügung: regionalmanagement@landkreis-mittelsachsen.de.