Erste Regionalkonferenz zum Breitbandausbau

30.10.2018

Die erste Gemeinschaftsveranstaltung der beteiligten Akteure des Landkreises und des Freistaates Sachsen zum Thema Breitband fand Mitte Oktober in Mittelsachsen statt. Gesetzesänderungen führten zu einer Verschlankung und Vereinfachung der Antragsverfahren und Projektabwicklung sowie der Übernahme der bisherigen kommunalen Eigenanteile. Auf dieser Grundlage kann nun der flächendeckende Ansatz zur Breitbandförderung verfolgt werden. 

Der Landkreis wird in Abstimmung mit den Kommunen gesamtheitlich die Aktivitäten ‒ Datenerhebungen, Beratungsleistungen und Projektrealisierung ‒ in Zusammenarbeit mit dem Breitbandkompetenzzentrum Sachsen und der beauftragten Institution des Bundesfördermittelgebers „atene KOM“ arbeitsteilig steuern und koordinieren.

Auf der ersten Regionalkonferenz im Landkreis Mittelsachsen zum Breitbandausbau stellten Vertreter dieser Institutionen die geänderten Förderrichtlinien vor und definierten ihrerseits Anknüpfungspunkte in der Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Im Fokus der Diskussion standen sowohl förderrechtliche, finanzrechtliche als auch technische Fragen. 

Die angestrebten Nahziele des Breitbandausbaus im Landkreis 2018/2019 sind:

  • Zielgerichtete Entwicklung des Ausbaus und der flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen bis mindestens 100 Mbit und künftig Glasfaseranbindung mit 1 GBit. 
  • Dieses erfolgt weiterhin kontinuierlich in kommunalen Projekten sowohl im Betreiber- als auch Wirtschaftlichkeitslückenmodell* und zukünftig auch ergänzend in landkreisgeführten übergreifenden Clusterprojekten. Letzteres jedoch nur im Wirtschaftlichkeitslückenmodell und vorrangig, um die Homogenität des Breitbandausbaues im gesamten Kreisgebiet zu gewährleisten. 

* Die Förderung schließt die Wirtschaftlichkeitslücke eines Betreibers von Breitbandinfrastrukturen, der in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet und anschließend selbst betreibt. 

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