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20.04.2020
Mit Bescheid Az. 20BAU0722 vom 15.04.2020 wurde durch die Baugenehmigungsbehörde
für das Bauvorhaben der Errichtung einer Hotelanlage mit Photovoltaik im Erlebnis- und Freizeitpark Lichtenau „Sonnenlandpark“ auf dem Grundstück Flurstück 567/2, 587/4 der Gemarkung Niederlichtenau eine Teilbaugenehmigung für Geländeregulierung, Erd-, Entwässerungsarbeiten sowie Fundamentarbeiten (mit Frostschürze) erteilt.
Die Teilbaugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch Öffentliche Bekanntmachung den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken zugestellt.
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Befreiungen oder Abweichungen wurden nicht erteilt.
Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.
Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des elektronischen Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen. Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt Landkreis Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) möglich. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat) bzw. /- 1914 (Tel. Nr. des Bearbeiters) erforderlich.
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
gez. Wagner
Referatsleiter