Frist für die Antragstellung auf Auszahlung der Gastgeberpauschale endet am 30. November

09.11.2022

Anträge auf Auszahlung der Gastgeberpauschale bei privater Unterbringung ukrainischer Geflüchteter können noch bis zum 30. November 2022 eingereicht werden.

Dafür kann das Antragsformular per E-Mail über integration@landkreis-mittelsachsen.de angefordert werden.

Die Gastgeberpauschale war ein spezielles Angebot des Landratsamtes, um die private Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Geflüchteten zu entschädigen. Dieses Angebot bezog sich auf den Unterbringungszeitraum bis zum 31. Mai 2022. Bisher sind 329 Anträge eingegangen.

Ab dem 1. Juni 2022 sind aufgrund des Rechtskreiswechsels ukrainischer Flüchtlinge zum SGB II beziehungsweise SGB XII das Jobcenter Mittelsachsen oder das Sozialamt des Landratsamtes (bei Rentenbezug oder bei gesundheitlichen Einschränkungen) und nicht mehr die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten für die Unterbringungskosten der geflüchteten Ukrainer zuständig.