Gesundheitsamt appelliert an Reiserückkehrer

14.08.2020

Jeder, der sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise zu isolieren und sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden und die Aufenthaltsadresse anzugeben. Einreisende aus Risikogebieten sind seit dem 8. August zu einem Corona-Test verpflichtet. 

Die Quarantänemaßnahmen enden mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnis. Der Reisende kann bis 14 Tage nach der Einreise unter Beobachtung des Gesundheitsamtes gestellt werden.

Ausführliche Informationen sind unter www.coronavirus.sachsen.de zu finden.

Im Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen wurde für die Kontaktaufnahme mit Reiserückkehrern die spezielle E-Mail-Adresse reiserueckkehrer@landkreis-mittelsachsen.de eingerichtet. 

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