Grasmahd an Mittelsachsens Straßen

28.06.2021

Derzeit sind die Mitarbeiter der Straßenmeistereien mit der Grasmahd an den Straßenrändern beschäftigt.

Die sechs Straßenmeistereien bewirtschaften rund 1.600 Kilometer Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Das ergibt rund 2.500 Kilometer Intensivbereich, der zweimal im Jahr gemäht wird und etwa 780 Hektar Extensivbereich, wo eine Mahd pro Jahr geplant ist.

Der Intensivbereich umfasst die Rasenflächen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Wasserabflusses niedrig und dicht zu halten sind. Das sind: unbefestigte Seitenstreifen (Bankette), Trennstreifen, Mittelstreifen, Sichtflächen, Gräben und Mulden.

Der Extensivbereich umfasst alle anderen Rasenflächen auf Böschungen, unbefestigten Seitenstreifen sowie Gräben und Mulden, die nicht dem Intensivbereich zugeordnet werden.

Die Frühjahrsmahd beginnt in der Regel Anfang, Mitte Mai – abhängig von der Witterung und umfasst in der Regel nur zwei Schnittbreiten. Der zweite Mahdumlauf schließt sich unmittelbar an den ersten an und dauert bis etwa Mitte, Ende Oktober. „Alle Meistereien erarbeiten einen Plan, wann sie die sogenannte intensive Mähfläche – diese umfasst die Straßenränder bis zum Ende der Straßenmulde – mähen. Das Gras wächst zwar überall zur selben Zeit, wir können aber nicht überall zur selben Zeit sein“, wirbt Dirk Schlimper vom Straßenbetriebsdienst um Verständnis.
Im intensiven Mähbereich wird alles entfernt, was sich behindernd bezüglich der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, auf diesen auswirkt. „Im Gegensatz zur extensiven Fläche, bei der Rücksicht auf Blühstreifen und Ähnliches genommen werden kann“, so Schlimper. Bevor die Unimogs mit aufgesetzten Schlegelmähwerken oder der Freischneider zum Einsatz kommen, erfolgt eine Sichtkontrolle des zu mähenden Straßenbereichs. „Denn nicht selten liegt an den Straßenrändern Unrat, den wir zuvor beseitigen müssen, um die Technik nicht zu beschädigen“, so Schlimper. Damit die Leitpfosten nicht beschädigt werden, verfügt das Frontmähwerk über einen speziellen Taster, der das Hindernis erkennt und überwindet.

In diesen Tagen arbeitet die Mähkolonne in allen Straßenmeistereien. „Wir erhalten auch immer wieder Hinweise von Leuten, wo das Gras gerade besonders hochsteht, dem gehen wir dann natürlich nach“, erklärt Schlimper. Aber nicht immer ist die Straßenmeisterei zuständig. Kreuzt eine Gemeindestraße zum Beispiel eine Bundesstraße, muss die Kommune das Gras schneiden. Und für freie Sicht an privaten Einfahrten müssen auch die Eigentümer sorgen.

Foto: Andrea Funke/Archiv