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02.12.2020
Aufgrund von § 20 Absatz 2 Nummer 4, § 26 und § 22 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie § 13 und § 20 des Sächsischen Naturschutzgesetzes vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, in Verbindung mit § 47 Absatz 1, § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 und § 46 Absatz 1 Nummer 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes wird durch das Landratsamt Mittelsachsen verordnet:
Das mit Beschluss 165/68 des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt vom 12. Juli 1968 und mit Verwaltungsanordnung Nummer 3/90 des Regierungsbevollmächtigten im Bezirk Chemnitz vom 27. August 1990 festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „Grabentour“ wird wie folgt geändert:
Die im § 2 dieser Verordnung näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der
Gemeinde: Reinsberg
Gemarkung: Hirschfeld
Landkreis: Mittelsachsen
wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grabentour“ ausgegliedert.
(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von circa 9,79 Hektar. Es umfasst auf dem Gebiet der Gemeinde Reinsberg, Gemarkung Hirschfeld, im Landkreis Mittelsachsen die Flurstücke 535/6, 633/4, 567/3 und 569/4 jeweils teilweise.
(2) Die Ausgliederungsfläche befindet sich südlich der Autobahn A4 zwischen den Abfahrten Dreieck Nossen und Siebenlehn im Bereich des Rastplatzes Am Steinberg Süd an der westlichen Grenze der Ortslage Hirschfeld.
(3) Die aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grabentour“ ausgegliederte Fläche ist in einer Übersichtskarte des Landratsamtes Mittelsachsen vom 25. September 2020 im Maßstab 1:10 000 (Anlage 1) und in einer Liegenschaftskarte des Landratsamtes Mittelsachsen vom
25. September 2020 im Maßstab 1:5 000 (Anlage 2) rot schraffiert und grün umgrenzt dargestellt. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung auf der Liegenschaftskarte. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.
(4) Die Verordnung mit Karten wird beim Landratsamt Mittelsachsen, Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Freiberg, den 25. September 2020
gez. Matthias Damm
Landrat