Hinweise an Gewerbetreibende: Bauträger, Baubetreuer und Finanzanlagenvermittler

09.12.2019

Bauträger und Baubetreuer sowie Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 ihre Prüfungsberichte beziehungsweise Negativerklärungen für das Kalenderjahr 2018 an das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Ordnung und Sicherheit, Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, zu übermitteln.

Da es sich beim Vorlagetermin um eine gesetzlich vorgeschriebene Frist handelt, können Fristverlängerungen nicht in Aussicht gestellt werden. Wer entgegen der Makler- und Bauträgerverordnung oder der Finanzanlagenvermittlungsverordnung einen Prüfungsbericht oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.