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09.12.2019
Da es sich beim Vorlagetermin um eine gesetzlich vorgeschriebene Frist handelt, können Fristverlängerungen nicht in Aussicht gestellt werden. Wer entgegen der Makler- und Bauträgerverordnung oder der Finanzanlagenvermittlungsverordnung einen Prüfungsbericht oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.