Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

27.12.2019

Am 31. Dezember steht der Jahreswechsel an. Bekanntlich knallen dann nicht nur die Sektkorken, sondern jede Menge Raketen, Fontänen und Böller. Auch in diesem Jahr gibt das Landratsamt wichtige Hinweise zum Umgang mit den Feuerwerkskörpern. Deren Verkaufszeitraum ist in Deutschland vom 28. bis 31. Dezember begrenzt.

Der Leiter des Referates Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Ulrich Herzog erklärt, dass es verschiedene Kategorien in dem Bereich gibt. So fallen beispielsweise Raketen, Fontänen oder Knallfrösche in die Kategorie II und dürfen nur von volljährigen Personen gekauft und angezündet werden. „Wir warnen davor Feuerwerkskörper im Ausland zu erwerben, denn als  Privatperson kann man sich strafbar machen, wenn man sie importiert“, so Herzog. Keinesfalls sollte zudem Selbstgebautes angezündet werden. Geprüfte Produkte haben ein CE Kennzeichen und eine entsprechende Registrierungsnummer. Vor der eigentlichen Nutzung sei nach Herzogs Angaben die Gebrauchsanweisung zu lesen und starker Alkoholkonsum zu vermeiden.

„Die Sicherheit steht an erster Stelle, das beginnt schon bei der richtigen Kleidung. Generell raten wir eingehend freie Flächen mit einem möglichst glatten Untergrund für die Feuerwerkskörper zu nutzen“, erklärt der Referatsleiter. Orte mit enger Häuserbebauung und Bäumen seien zu meiden. Er empfiehlt schon bei der Vorbereitung des Silvesterabends an stabile Stand- oder Haltevorrichtungen für Raketen zu denken. Auf keinen Fall sollten zudem Blindgänger noch einmal angezündet werden und generell ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. 

Herzog abschließend: „In der Silvesternacht raten wir sämtliche Fenster, Terrassen- und Balkontüren sowie Dachluken geschlossen zu halten.“

Foto: Andrea Funke/Archiv