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09.03.2022
Landrat Matthias Damm betont: „Wir werden hier sehr mit Augenmaß agieren, denn die Versorgungssicherheit steht im Fokus bei der Umsetzung dieses Bundesgesetzes.“ Die Behörde geht von 6000 Beschäftigten im medizinischen Bereich aus, die keinen Impfschutz haben beziehungsweise nicht genesen sind. Sie können zunächst weiterhin ganz regulär ihrer Tätigkeit nachgehen. Dies betrifft bereits beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Neueinstellungen ab dem kommenden Mittwoch greift sofort ein gesetzliches Beschäftigungsverbot, wenn zu Beginn der Tätigkeit kein Nachweis bei der Einrichtungsleitung vorgelegt wird.
Laut Gesetz müssen zum 16. März die Daten der betroffenen Personen von den Unternehmen gemeldet werden. „Die Bearbeitung soll grundsätzlich elektronisch erfolgen. Derzeit arbeitet der Freistaat an einer Meldeplattform, die mit dem Fachprogramm verknüpft ist“, erklärt Damm. Schon eingegangene Meldungen können daher nicht berücksichtigt werden. Sobald die Plattform steht, wird diese über www.landkreis-mittelsachsen.de/impfpflicht verlinkt. Schon jetzt sind erste Informationen zum Verfahren eingestellt. So erhalten nach der Meldung die Beschäftigten und Arbeitgeber jeweils ein Anhörungsschreiben, in dem sie sich äußern können. Im Folgeschritt wägt die Behörde dann genau ihre Entscheidung zwischen der Aufrechterhaltung der Versorgung und einem möglichen Tätigkeits- und Betretungsverbot ab. „Dabei geht es um die Betreuung und Behandlung der Bewohner und Patienten, aber auch der Infektionsschutz spielt eine Rolle“, erklärt Damm. Zunächst besteht der Bereich aus zehn Beschäftigten, sie kommen aus verschiedenen Fachabteilungen des Landratsamtes.
„Das Gesetz sorgt für ganz viel Verunsicherung im medizinischen Bereich, zahlreiche Briefe und Gespräche gab es in den vergangenen Wochen und Monaten, in denen uns die Situation seitens der Mitarbeiter und Einrichtungen geschildert wurde. Daher kann ich versichern, dass wir sensibel mit dem Thema umgehen“, erklärt der Landrat abschließend.
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