Information der Unteren Naturschutzbehörde Mittelsachsen über die Erhebung naturschutzfachlicher Daten auf Flächen im Landkreis Mittelsachsen – Gebiete der Stadt Penig und der Stadt Lunzenau

28.01.2021

Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6:00 Uhr bis 22.00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.

Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Projektes auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Die Untere Naturschutzbehörde Mittelsachsen hat eine Kartierung von Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) in Auftrag gegeben. Der durch die UNB Beauftragte führt im Zeitraum 01.01.2021 – 01.11.2022 Erhebungen naturschutzfachlicher Daten zum Vorkommen des Eremiten in den Gemeinden Lunzenau und Penig durch. Hierfür bitten wir die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.

Der mit dem Projekt Beauftragte ist verpflichtet ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Ansprechpartner im Referat Naturschutz ist:

1. Sachbearbeiter Naturschutz
Norman Schiwora
Tel.: 03731 799 4074
norman.schiwora@landkreis-mittelsachsen.de             

Freiberg, 28. Januar 2021

gez. Udo Seifert 
Referatsleiter Naturschutz