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02.05.2024
Neufassung der Förderrichtlinie Jugendhilfe beschlossen
Die Richtlinie zur Förderung von offenen Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe wurde fortgeschrieben und insbesondere an aktuelle Rechtsgrundlagen sowie veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Die Verwaltungsvorschrift wurde im Jahr 2009 erstmals durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschlossen und zuletzt vor sieben Jahren geändert. Zum Richtlinienentwurf wurde im Vorfeld der Beschlussfassung ein mehrwöchiges Beteiligungs- und Anhörungsverfahren auf Ebene der mittelsächsischen Städte und Gemeinden sowie der Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. Mit der Neufassung der Richtlinie werden unter anderem einheitliche Fördersätze und Konkretisierungen zur Ausreichung der Aufwendungen für Verwaltungs- und Sachkosten festgeschrieben. Aktuell können auf Grundlage der bisherigen Fassung der Förderrichtlinie rund 40 hauptamtliche und rund 50 von jungen Menschen selbstverwaltete Projekte mit insgesamt 3,3 Mio. Fördermitteln, davon rund 1.030.000 Euro Jugendpauschale aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen unterstützt werden. An der Förderung sind außerdem die Träger der freien Jugendhilfe mit einem Eigenanteil und je nach Fördergegenstand die mittelsächsischen Städte- und Gemeinden beteiligt. Die Neufassung der Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Anträge für das Förderjahr 2025 sind bis zum 31. Mai an das zuständige Referat Kindertagesbetreuung und Förderung in der Abteilung Jugend und Familie der Landkreisverwaltung zu richten.
Neues Projekt
In der Stadt Freiberg startet ein neues Projekt um Familien in Notsituationen zu helfen. Konkret werden demnächst ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht. Träger des Projektes ist die AWO in Freiberg. Der Jugendhilfeausschuss stellte in seiner Sitzung die notwendigen Mittel bereit und legte die Aufwandsentschädigung auf 45 Euro pro Monat fest. „Ziel ist es, ein niedrigschwelliges Jugendhilfeangebot im gesamten Landkreis für in Not geratene Eltern bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu etablieren“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die potentiellen Patinnen und Paten werden professionell angeleitet, ihre Tätigkeit richtet nach dem individuellen Bedarf der Familien. Dieser kann zum Beispiel darin liegen die Kinder in die Schule oder in die Kita zu bringen, wenn die Eltern dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind. Grundlage für das Projekt ist das „Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz“.
Sprachmentorinnen werden eingestellt
Noch in dieser Woche nimmt die erste von zwei Sprachmentorinnen ihre Arbeit im Landratsamt auf, eine zweite Fachkraft folgt im Juni. Damit beteiligt sich der Landkreis am Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung. Es folgt dem Bundesprogramm „Sprachkitas“, das zur Mitte des Jahre 2023 ausgelaufen ist. Auf Grundlage einer Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen können bis vorerst Mitte 2025 sogenannte Sprachmentoren oder Sprachmentorinnen im Landratsamt eingestellt werden. Ihre Aufgabe ist es, den jeweiligen Unterstützungsbedarf der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zu ermitteln, fachliche Beratung und Begleitung anzubieten, die Konzeptionsentwicklung zur sprachlichen Bildung unterstützen, interne sowie externe Fortbildungen und Qualifizierungen zu vermitteln und die Einrichtungen untereinander zu vernetzen. Weiterhin wird jeder Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle eine Sachkostenpauschale zum Erwerb von Materialien für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung zur Verfügung gestellt; je nach Einrichtungsart und Größe einmalig und zwischen 300 und 1.300 Euro.
Neuer Jugendhilfeausschuss: Mitglieder gesucht
Bis zum 7. Juni können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Vorschläge für Mitglieder des neuen Jugendhilfeausschusses einreichen. Darüber wurde im Jugendhilfeausschuss informiert. Durch die Neuwahl des Kreistages am 9. Juni ist auch die Neubesetzung des Ausschusses notwendig. Er besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, sechs davon werden auf Vorschlag von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die im Landkreis wirken, gewählt.
Wichtig ist, dass die vorgeschlagenen Personen wählbar im Sinne der Sächsischen Landkreisordnung sind und ihren Wohnsitz in Mittelsachsen haben. Ideal wäre, wenn die potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Gebiet der Jugendhilfe haupt- oder ehrenamtlich aktiv wirken.
Neben den eigentlichen Mitgliedern sind auch die Stellvertreter vorzuschlagen. Benötigt werden neben den Angaben des Trägers und einer Bestätigung der Anerkennung als solcher beispielweise die Zustimmung und die persönlichen Daten der vorgeschlagenen Personen. Im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de ist eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung zur Bildung des Ausschusses veröffentlicht, der alle wichtigen Informationen entnommen werden können. Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle Kreistag im Landratsamt Mittelsachsen in der Frauensteiner Straße 43 in Freiberg abgegeben oder zugesendet werden. Neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern gibt es im Jugendhilfeausschuss auch beratende Mitglieder. Dabei handelt es sich derzeit unter anderem um die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises sowie um Vertreter vom Jobcenter, der Sächsischen Bildungsagentur oder auch von Gerichten.