Informationen zu Flüchtlingen aus der Ukraine

02.03.2022

Im Landratsamt sind jetzt konkrete Ansprechpartner benannt worden, die Fragen rund um das Thema Flucht aus der Ukraine beantworten. Sie nehmen auch Wohnraum-Angebote entgegen. Zudem gibt es Hinweise zum rechtlichen Verfahren für Geflüchtete.

Gleich zu Beginn der Kreistagssitzung ging Landrat Matthias Damm heute auf die Opfer des Krieges in der Ukraine ein. „Mich macht diese Situation in hohem Maße betroffen. Noch immer kann ich es nicht fassen, welche Entwicklung es in den vergangenen Tagen gegeben hat“, so Landrat Matthias Damm. Ein souveränes Land dringt in ein anderes souveränes Land in Europa ein, nach Jahrzehnten des Friedens. „Meine Gedanken sind bei den Menschen vor Ort, bei Familien auf der Flucht und es ist unsere Pflicht, zu helfen und zu unterstützen“, so der Landrat. Er spüre eine riesige Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, zahlreiche Initiativen wurden in Mittelsachsen gestartet. „Diese Solidarität ist unheimlich wichtig und für dieses Engagement bedanke ich mich ausdrücklich“. Nach Kenntnis des Landrates sind schon mehrere vor dem Krieg geflohene Ukrainer bei Familien, Freunden oder Helfern untergekommen. Eine genaue Zahl liegt nicht vor. Die Ausländerbehörde bittet generell bei einer privaten Aufnahme von Kriegsflüchtlingen um eine E-Mail an integration@landkreis-mittelsachsen.de über das beigefügte Formular.

Im Landratsamt sind jetzt konkrete Ansprechpartner benannt worden, die Fragen rund um das Thema Flucht aus der Ukraine beantworten. Dazu gibt es eine zentrale E-Mail Adresse: integration@landkreis-mittelsachsen.de. Außerdem wird ein Bürgertelefon unter der 03731 799-3740 geschaltet, das von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 besetzt sein soll. Dort können auch Wohnungsangebote oder andere Unterbringungsmöglichkeiten gemeldet werden. Fast 70 Wohnungen, drei Einzelzimmer und sogar ein Hotel gingen bisher als Meldungen ein.

Der Landkreis selbst hat in seinen Gemeinschaftseinrichtungen, Wohnungen und Wohnprojekten rund 320 freie Plätze. Davon können 140 Plätze (Stand: 2. März, 15:00 Uhr) kurzfristig für Familien aber auch für alleinstehende Frauen mit Kindern zur Verfügung gestellt werden.

Auch Meldungen für Sachspenden gingen bereits ein. In diesem Zusammenhang verweist der Landkreis auf das neue Portal des Freistaates, mit dem Hilfsangebote gemeldet werden können: https://mitdenken.sachsen.de/hilfe-ukraine

Rechtliches Verfahren:

Grundsätzlich können sich Personen aus der Ukraine 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Der Aufenthalt kann um weitere 90 Tage durch die hiesige Ausländerbehörde verlängert werden. Betroffene melden sich bitte für eine Registrierung dennoch zeitnah nach ihrer Einreise, indem sie das nebenstehende Formular ausfüllen und es an die E-Mail integration@landkreis-mittelsachsen.de senden. Die Kreisbehörde informiert sie dann anschließend über die weitere Verfahrensweise und eine mögliche Visa-Verlängerung um weitere 90 Tage. Bei der visafreien Einreise besteht kein Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Anders verhält es sich, wenn ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) gestellt wird. Die Registrierung und Erstuntersuchung erfolgt in der Erstaufnahmeeinrichtung in 04356 Leipzig, Graf Zeppelin Ring 6. Die Verweildauer in dieser Einrichtung soll nur kurz sein, da die Antragssteller schnell auf die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte verteilt werden sollen.

Personen, die jetzt schon bei Helfern in Deutschland untergebracht sind, sollen sich bitte bei der Stabsstelle per E-Mail an integration@landkreis-mittelsachsen.de melden. Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und muss nicht sofort gestellt werden. Die Kriegsflüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel von einem Jahr, der verlängert werden soll.

Aktuell wird an einem Fragen-Antwort-Katalog für die Internetseite des Landkreises mit ausführlichen Information gearbeitet. Er soll demnächst online gestellt wird. Bis dahin können sich Interessierte beim Bund informieren.