Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

08.06.2022

Rund 570 Einrichtungen haben dem Gesundheitsamt zirka 3200 Mitarbeiter gemeldet, die nicht geimpft oder genesen sind sowie kein ärztliches Attest vorlegen können und damit von der Impfpflicht betroffen sind.

Nach den ausgeräumten Softwareproblem wurden in den vergangenen Tagen rund 120 Unternehmen angeschrieben. Sie meldeten, dass bei einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot der betroffenen Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Infolge erhielten 1200 Beschäftigte bereits ein Schreiben, dass sie ihre Tätigkeit aus Sicht des Gesundheitsamtes weiter uneingeschränkt nachgehen können.

Ziel des Gesundheitsamtes ist es, alle Fälle zügig zu bearbeiten. Damit sollen die Beschäftigten schnell Sicherheit bekommen. Entscheidend ist für den Landkreis, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.

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