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19.04.2022
Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Dabei handelt es sich um eine statistische Erhebung, in der festgestellt wird, wieviele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Das Besondere an den Ergebnissen ist, dass sie flächendeckend sehr kleinräumig Auswertungen ermöglichen. Damit liefern sie u.a. Bund und Ländern, Kreisen und Kommunen aussagefähige Planungsdaten.
Interviewer gesucht
Für die Befragung werden sogenannte Interviewer, die Erhebungsbeauftragten, gesucht, die für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese besteht aus einer Schulungspauschale, dem Fahrkostenersatz und dem Befragungsaufwand. Die Aufwandsentschädigung kann dabei je nach Befragung zwischen 5 und 15 Euro je zu befragende Person variieren. Dazu kommen dann noch die Fahrtkosten.
In einem kurzen persönlichen Interview werden zufällig ausgewählte Haushalte (ca. 10 % der Bevölkerung) und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt. Hierunter fallen beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit.
Was sollte ein Interviewer mitbringen?
Wo wird befragt?
Befragungsgebiet ist der Altkreis Döbeln mit den Kommunen Döbeln, Großweitzschen, Hartha, Leisnig, Ostrau, Roßwein, Waldheim und Zschaitz-Ottewig.
Die örtliche Erhebungsstelle Mittweida ist für Mittweida selbst, sowie die Städte und Gemeinden Altmittweida, Rochlitz, Geringswalde, Rossau, Kriebstein, Wechselburg, Erlau, Seelitz, Zettlitz und Königsfeld zuständig.
Die örtliche Erhebungsstelle Burgstädt ist für die Stadt Burgstädt sowie die Städte Lunzenau und Penig und die Gemeinden Claußnitz, Hartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Lichtenau, Mühlau und Taura zuständig.
Wann wird befragt?
Der Befragungszeitraum ist für den 15.05.2022 bis 31.07.2022 vorgesehen.
Wie wird der Zensus durchgeführt?
Der Zensus wird registergestützt durchgeführt. Das heißt, es wird auf Daten des letzten Zensus aus dem Jahr 2011 zurückgegriffen. Diese werden durch die Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung ergänzt.
In der Regel sind diese Daten aber lückenhaft oder nicht aktuell, da Informationen nicht pünktlich oder überhaupt fehlen.
Der Zensus 22 sieht hier eine Reihe von ergänzenden Maßnahmen vor, mit denen das Ergebnis der Melderegister statistisch korrigiert wird. Es handelt sich um eine Bereinigung der Registerdaten durch eine Mehrfachprüfung und verschiedenen, sogenannten primärstatistischen Korrekturen der Registerdaten.
Diese sind im Wesentlichen:
Die Daten werden aus einer Befragung ausgewählter Haushalte vor Ort erhoben. Die Grundlage dafür wurde durch das Zensusgesetz 2022 geschaffen.
Die Kontaktdaten der Erhebungsstellen und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des statistischen Landesamtes.
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