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26.02.2024
Kinder und Jugendliche brauchen einen Vormund als gesetzliche Vertretung, wenn ihre Eltern das Sorgerecht zeitweise oder dauerhaft nicht ausüben können oder wenn diesen aufgrund Kindeswohlgefährdender Aspekte die elterliche Sorge entzogen wurde. Die Vormundschaft für ein Kind auszuüben bedeutet, sich um dessen rechtliche Belange zu kümmern. Ein Vormund übernimmt also in dieser Hinsicht die Rolle der Eltern. Wird das Sorgerecht vollständig auf eine andere Person übertragen, spricht man von Vormundschaft, bei einer nur teilweisen Übertragung des Sorgerechts von Pflegschaft.
Bei der Entscheidung des Familiengerichtes steht stets das Wohl des Kindes im Vordergrund. Auch werden der Wille des Kindes und gegebenenfalls der Wille der Eltern dabei betrachtet. Ein Einzelvormund vertritt die Interessen des Kindes oder des Jugendlichen als enger Vertrauter. Gemeinsam erarbeitet man Lebensziele und hilft dabei, Wünsche zu erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber benötigen keine pädagogischen Vorkenntnisse und auch eigene Kinder sind keine Voraussetzung. Darüber hinaus wird das Kind beziehungsweise der Jugendliche nicht beim Vormund wohnen.
Wer sich dafür entscheidet, Einzelvormund zu werden, wird beim Jugendamt des Landratsamtes Mittelsachsen beraten und unterstützt. Unter den Rufnummern 03731 799-6248 und 03731 799-6630 sowie über die E-Mail-Adresse einzelvormund@landkreismittelsachsen.de können Fragen gestellt oder ein Termin
für ein unverbindliches Informationsgespräch vereinbart werden.
Informationsabend im April
Es gibt einen Informationsabend zum Thema „ehrenamtliche Einzelvormundschaft“ am 11. April von 17:00 Uhr bis zirka 19:30 Uhr am Standort des Landratsamtes in Mittweida,
Am Landratsamt 3, Raum 112. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationsveranstaltungen, Schulungen und Austauschmöglichkeiten für Ehrenamtliche sind je nach Bedarf in Planung.