Jugendhilfeausschuss berät über Kita-Fördermittel

08.11.2018

Der integrative Kindergarten „Sonnenkäfer“ in Niederbobritzsch und der evangelische Kindergarten „Lebensbaum“ in Burgstädt erhalten Fördergeld aus dem Bundes-Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“. Der Fördersatz beträgt 66 Prozent. Außerdem berieten die Mitglieder über die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung und es gab eine Information zur Schulsozialarbeit.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 5. November 2018 die Fortschreibung des Teilfachplans B der Jugendhilfeplanung des Landkreises für 2021 bis 2026 beschlossen. Dieser umfasst die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Grundlage bildet der Plan für den Zeitraum 2016 bis 2020. Die Ergebnisse von Studien zu Lebenslagen von jungen Menschen, wie beispielsweise „Jugend in Sachsen“, „5. Sächsischer Kinder- und Jugendbericht“ sowie der „15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung“, sollen in die Planungen einfließen. Nach der abgeschlossenen Vorbereitungsphase erfolgt nun die Feststellung des Bestandes vorhandener Einrichtungen und Angebote. Dieser Bestandsfeststellung schließen sich die Bedarfsermittlung sowie die Maßnahmeplanung und der Bericht an. An der Planung wirken sowohl die freien Träger als auch Kinder und Jugendlich mit.  „Die Fortschreibung bildet die Grundlage für die Sicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung qualifizierter Angebote und Leistungen in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbands-und Jugendsozialarbeit sowie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“, erläutert die zuständige Abteilungsleiterin für Jugend und Familie, Heidi Richter.

Der integrative Kindergarten „Sonnenkäfer“ in Niederbobritzsch und der evangelische Kindergarten „Lebensbaum“ in Burgstädt erhalten Fördergeld aus dem Bundes-Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“.  Unterstützt werden Investitionen, sprich Neu-, Aus-, Umbau, Sanierung, Renovierung und Ausstattung, die der Schaffung beziehungsweise Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen. „Dabei handelt es sich laut Gesetz um solche Plätze, die entweder neu entstehen oder diejenigen ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden“, so die Abteilungsleiterin für Jugend und Familie, Heidi Richter. Auf die beiden ausgewählten Kindereinrichtungen trifft der letztgenannte Fakt zu.  In Niederbobritzsch entsteht ein Ersatzneubau für 54 Kindergartenplätze. In Burgstädt erhält der Kindergarten „Lebensbaum“ einen Anbau. Dort entstehen zusätzlich zu den vorhandenen 60 Plätzen zehn neue Krippen- und fünf Kindergartenplätze. Dem Landkreis stehen für 2019 und 2020 – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – Bundesmittel in Höhe von jeweils rund 1,08 Millionen Euro zu. Bis zum 30. Juni 2018 waren alle freien Träger von Kindertageseinrichtungen sowie die Städte und Gemeinden zur Abgabe ihrer Bedarfsanforderung aufgerufen. 44 Meldungen gingen ein.  18 konnten aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt werden, etwa weil sie beispielsweise bereits für eine anderweitige Förderung vorgesehen sind oder weil sie die Förderkriterien nicht erfüllen. Die übrigen 26 Maßnahmen haben ein Gesamtvolumen von 7,8 Millionen Euro. Die eingegangen Unterlagen wurden fachlich und jugendhilfeplanerisch bewertet,  im Ergebnis fiel die Wahl auf die beiden genannten Einrichtungen. Der Landkreis Mittelsachsen leistet als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse zu den Baukosten. Diese sind für die „Sonnenkäfer“ insgesamt mit reichlich 90.000 Euro geplant, für den Kindergarten „Lebensbaum“ mit mehr als 125.000 Euro.

Heidi Richter, Abteilungsleiterin für Jugend und Familie, informierte die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber, dass der Freistaat Sachsen für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt 30.500.000 Euro zur Förderung von Schulsozialarbeit eingestellt hat. Das Geld wird entsprechend  der vom Statistischen Landesamt erfassten Schülerzahlen für das Schuljahr 2017/2018 an die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. „An allgemeinbildenden Schulen in Mittelsachsen wurden zum Stichtag  27 660 Schülerinnen und  Schüler unterrichtet. Somit steht dem Landkreis, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zum Doppelhaushalt des Freistaates, ein maximales Förderbudget von reichlich 2,3 Millionen Euro zur Verfügung", führte sie aus. Entsprechende Anträge auf Förderung der mittelsächsischen Schulsozialarbeit werden fristgerecht beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eingereicht, ergänzte Heidi Richter.