Jugendhilfeausschuss beschließt Fördermittel für Projekte der Jugendhilfe

28.02.2024

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner 20. Sitzung die Fördermittel für zwei Projekte der Jugendsozialarbeit beschlossen.

Das Projekt "Jugendberufshilfen - Jugendwerkstatt" in Trägerschaft des Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e. V. wird seit 1. Oktober 2022 umgesetzt und soll ab 1. April 2024 fortgeführt werden. Über die ESF-Plus-Richtlinie Jugendberufshilfen werden hierfür Fördermittel zur Verfügung gestellt, der Landkreis übernimmt die Komplementärfinanzierung. Projektziel ist die Verbesserung der Integrationschancen benachteiligter junger Menschen in das System der Ausbildungs- und Erwerbsarbeit. Dabei trägt die am individuellen Bedarf orientierte Unterstützung dazu bei, Benachteiligungen und Defizite abzubauen, eigene Ressourcen zu aktivieren und damit den Übergang in eine Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu unterstützen. „Bereits seit mehreren Jahren besteht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e. V. und der Abteilung Jugend und Familie der Landkreisverwaltung. Am Projektstandort befinden sich vielfältige Möglichkeiten zur praktischen Arbeitserprobung und Qualifizierung in verschiedenen Berufsfeldern. Begleitet werden die jungen Menschen durch ein multiprofessionelles Team aus Fachanleiterin, sozialpädagogischen und bei Bedarf auch psychologischen Fachkräften.“ erläutert Heidi Richter, Leiterin der Abteilung Jugend und Familie.

Das ESF-Plus-Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit mit dem Titel „Rückenwind fürs Leben“ befindet sich im zweiten Förderjahr. Kerninhalt des Projektes ist es, bedarfsgerechte und gezielte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene an der Schwelle zur Selbstständigkeit mit besonderem Unterstützungsbedarf zu entwickeln und umzusetzen. Im Fokus stehen dabei junge Menschen im Alter von 14 bis 26 Jahren, die entweder Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen oder jene, die in keinerlei Hilfesystem integriert sind und Begleitung und Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Projektträger für das Gesamtprojekt und Zuwendungsempfänger für die ESF-Mittel ist der Landkreis selbst. Die Abteilung Jugend und Familie sichert die Projektkoordinierung. In das Projekt eingebunden sind die Träger der freien Jugendhilfe Christlicher Schulverein Freiberg e. V. und der DRK Kreisverband Döbeln-Hainichen e. V. An diese Träger sind die Förderung des ESF und die vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Komplementärfinanzierung für das Haushaltsjahr 2024 mittels Zuwendungsbescheid weiterzuleiten.

Außerdem wurde der Jugendclub „Jugendkeller Falkenau“ erstmals in die Förderung der Jugendhilfe aufgenommen. Die Neugründung wurde im Laufe des Jahres 2023 unter intensiver Begleitung der mobilen Jugendarbeit des Regenbogenbus e. V. und der Stadtverwaltung Flöha unterstützt. Für die Nutzergruppen stehen Räumlichkeiten im Volkshaus des Ortsteils Falkenau zur Verfügung. Der  „Jugendkeller Falkenau" ist im Bereich der selbstverwalteten Jugendgruppen verortet und bereichert die inhaltliche Angebotsvielfalt des Landkreises. Das Projekt wird mit einem Sachkostenzuschuss unterstützt, der unter anderem für Arbeitsmaterialien und notwendige Versicherungen eingesetzt werden soll.  

Jugendhilfe im Strafverfahren – Seehaus e. V. gibt praktische Einblicke in seine Arbeit

Der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe - Seehaus e.V. - betreibt unter anderem das Seehaus Leipzig als Jugendstrafvollzug in freien Formen und bietet im Landkreis Leipziger Land Ambulante Maßnahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren an. In der Region Mittweida nahm Seehaus e. V. zum 1. April 2022 seine Arbeit auf. Der Träger hat im Auftrag der Jugendgerichtshilfe ein ambulantes sozialpädagogisches Angebot für junge Straffällige etabliert. Mittlerweile kann er nun auf fast zwei Jahre seiner Tätigkeit hier vor Ort zurückblicken.

„Unser Leistungsspektrum beinhaltet unter anderem soziale Kompetenz- und Anti-Gewalttrainings, Angebote zum Täter-Opferausgleich, Betreuungsweisungen, Verkehrserziehungskurse oder auch die (begleitete) Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden“, führt Paul Schneider, Leiter des Seehaus Leipzig, aus, als er zusammen mit seiner Mitarbeiterin Miriam Prausner am Montagabend dem Jugendhilfeausschuss das Leistungsspektrum und die Facharbeit im Projekt vorstellt.

„Dem Kerngedanken ‚Erziehung vor Strafe‘ folgend, ahnden die Jugendgerichte begangene Straftaten der jungen Menschen häufig mit Weisungen und Auflagen. Durch diese Mittel soll den Tätern zu Bewusstsein gebracht werden, dass man für das begangene Unrecht einzustehen hat“, erläutert Heidi Richter, Leiterin der Abteilung Jugend und Familie. Im gesamten Verfahren muss die Jugendgerichtshilfe herangezogen werden. Um den delinquenten jungen Menschen den Weg in eine straffreie Zukunft zu ermöglichen, werden durch anerkannte Träger freien Jugendhilfe ambulante Leistungen für diese jungen Menschen angeboten.

Die Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Der Jugendgerichtshilfe wurden im Jahr 2023 ca. 1.670 neu eingegangene Verfahren zur Mitwirkung übergeben. Mit der Aufgabenwahrnehmung sind in der Abteilung Jugend und Familie sechs sozialpädagogische Fachkräfte befasst. Neben Seehaus e. V. sind im Landkreis zwei weitere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit der Umsetzung der ambulante Leistungen für diese jungen Menschen betraut.