Keine Registrierung über den Jahreswechsel

15.12.2023

Vom 23. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024 werden keine Termine zur Registrierung von ukrainischen Geflüchteten vergeben.

Erstregistrierungen, welche bis 21. Dezember in der Stabsstelle eingehen, erhalten frühestens am 3. Januar 2024 einen Termin zur persönlichen Registrierung. Erstregistrierungen, welche in der Zeit vom 22. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 eingehen, erhalten frühestens ab dem 8. Januar 2024 einen Termin zur persönlichen Registrierung.

Personen, die im genannten Zeitraum einreisen, müssen eine gesicherte Unterbringung haben und sich auf eigene Kosten versorgen. Anträge beim Jobcenter oder beim Sozialamt können erst mit Registrierung und Ausstellung der Fiktionsbescheinigung gestellt werden.
Für die Erstregistrierung in Mittelsachsen müssen ukrainische Geflüchtete weiterhin zuerst das Erstregistrierungsformular ausfüllen und mit einer Kopie des Reisepasses per E-Mail an integration@landkreis-mittelsachsen.de senden. 

Die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten stellt keine Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dementsprechend muss für eine Registrierung in Mittelsachsen eine private Unterbringung im Landkreis nachgewiesen werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Unterbringung bei Familienangehörigen, Freunden, Bekannten bis zur Anmietung einer eigenen Wohnung in Mittelsachsen (Angabe der vollständigen Namen und Adresse im digitalen Erstregistrierungsformular)
  • Nachweis über die Anmietung einer eigenen Wohnung in Form einer Kopie der Wohnungsgeberbestätigung (Übermittlung per E-Mail)