Kfz-Kennzeichenverwendung
21.03.2019
Die Kfz-Zulassungsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass mit Zuteilung des Kennzeichens zum neuen Fahrzeug keine Fahrten mit dem alten Fahrzeug durchgeführt werden dürfen – auch keine Rückfahrten nach Paragraf 10 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung).
Kontakt:
Kfz-Zulassungsbehörde
Tel. 03731 799-6633
E-Mail kfz.zulassung@landkreis-mittelsachsen.de