Land Sachsen beschließt neue Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“

08.02.2019

Gute Nachrichten für mittelsächsische klein- und mittelständische Unternehmen: Gestern wurde die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ veröffentlicht und tritt heute in Kraft.

Nun können auch klein- und mittelständische Unternehmen aus Mittelsachsen Fördergelder erhalten, welche weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und überwiegend einen regionalen Absatz haben. Mit der Förderrichtlinie sollen Standortnachteile ausgeglichen und die wirtschaftliche Entwicklung in den Landkreisen verbessert werden.

Das Förderprogramm des Freistaates Sachsens wurde breit angelegt. Gefördert werden Branchen, die bislang von Zuwendungen ausgeschlossen waren. Dazu zählen Handwerksbetriebe, die Kultur- und Kreativwirtschaft, der Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, die Beherbergung und die Gastronomie bis hin zu vielen Dienstleistungen freier Berufe. „In Mittelsachsen gibt es sehr viele kleine Unternehmen, die diese Neuerung in Anspruch nehmen können. Das neue Förderinstrument passt gut zu unserer Branchenstruktur“, kommentiert Hartmut Schneider, Referatsleiter Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung in der Landkreisverwaltung die Richtlinie Regionales Wachstum.

Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten können für die Neuanschaffung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern beantragt werden. Dazu zählen beispielsweise Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen sowie ergänzend auch Sicherheitstechnik. Ausgenommen sind unter anderem der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und von gebrauchten Wirtschaftsgütern.

Eine besondere Förderung erhalten Unternehmensnachfolger: Neuinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach einer Übernahme/Nachfolge werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Insgesamt können Unternehmen bis zu 200.000 Euro erhalten.

Voraussetzung für eine Förderung ist neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens unter anderem ein Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 20.000 Euro. Bestehende Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.

Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Hier sind auch weitere Informationen zur Förderung und zum Ablauf des Verfahrens erhältlich.

Ansprechpartnerin im Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung: 
Veronika Oschatz, 
Telefon 03731 799-1452,
E-Mail regionalmanagement@landkreis-mittelsachsen.de

Weitere Informationen unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/unternehmen/wirtschaftsfoerderung.html