Landrat und Städte- und Gemeindetag beraten

07.03.2018

Die Umsetzung der Wohnsitzauflage in Mittelsachsen war am Dienstagabend ein Thema eines Gesprächs des Vorstandes des Städte- und Gemeindetages Mittelsachsen mit Landrat Matthias Damm und Vertretern der Verwaltung.

Ab 1. April ist das Landratsamt durch einen Erlass des Freistaates Sachsen verpflichtet, bei künftigen Aufenthaltserlaubnissen eine Wohnsitzauflage für das Gebiet des Landkreises Mittelsachsen auszusprechen. Optional kann hier ein konkreter Ort zugewiesen oder ein Ort von der Wohnsitznahme ausgeschlossen werden. In zweiten Fall spricht man von einer negativen Auflage. Ein Bescheid hat eine maximale Gültigkeit von drei Jahren.

„Wir möchten Freiberg entlasten und sprechen daher mit Bürgermeistern und Wohnungsunternehmen, um hier positiv steuern zu können“, erklärt Landrat Matthias Damm. Von den Kursen und Angeboten für Asylbewerber und Flüchtlinge konzentrieren sich viele in der Kreisstadt und es müsse gelingen, in der Fläche entsprechende Angebote vorzuhalten, beziehungsweise neu zu schaffen. Nach Angaben des zuständigen Leiters der Stabsstelle Asyl Dieter Steinert wird ein Kriterienkatalog zur Bewertung der Kommunen erarbeitet, um so für die Steuerung ein objektives Bild zu erhalten. Schwerpunkte sind unter anderem Verkehr, Gesundheitswesen, Schulen, Vereine oder Integrationsinitiativen. „Außerdem möchten wir die Flüchtlinge auf das Leben in der Wohnung vorbereiten. Dies passiert einerseits mit einer Broschüre namens ,WohnRatGeber‘, die beispielsweise als Unterrichtsstoff in den Integrationskursen eingebaut werden kann, und andererseits mit gleichnamigen Vorträgen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale in Gemeinschaftsunterkünften und im Jobcenter“, so Steinert.

Der Vorsitzende des Städte und Gemeindetages Mittelsachsen Ronny Hofmann ergänzt:  „Mit einer Regionalkonferenz mit Bürgermeistern und Wohnungsunternehmen zur Zusammenarbeit möchten wir Details besprechen und festlegen, wie diese hier funktionieren kann.“ Diskutiert werden beispielsweise der Aufbau einer Wohnungsbörse oder die Vermittlung von Dolmetschern, psychosozialer Beratung oder die Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen in Kooperation mit den Wohnungsunternehmen. „Als Stabsstelle werden wir ein Übergangsmanagement vom Rechtskreis Asylbewerbungsleistungsgesetz hin zum Sozialgesetzbuch II etablieren“, erklärt Steinert. Außerdem sollen anerkannte Flüchtlinge eine ausführliche Beratung erhalten und so motiviert werden, ihren Wohnsitz im Landkreis, unter Beachtung einer gleichmäßigen Verteilung, selbstständig zu wählen.

„Eine negative Wohnsitzauflage ist nicht einfach zu erstellen, sondern bedarf erheblicher rechtlicher Hürden. So muss juristisch sicher begründet werden, warum beispielsweise in einem Ort keine gute Integration möglich wäre und in einem anderen Ort gleichwohl eine bessere“, erklärt Steinert. Zirka 500 Asylsuchende könnten demnächst, je nach Verfahrensstand, von einer Wohnsitzauflage betroffen sein. Hofmann betont, dass die Städte und Gemeinden bei der Aufgabe wie in der Vergangenheit mitwirken: „Wichtig sind die Unterstützung und eine aktive Begleitung des Prozesses durch den Kreis, damit eine Verteilung in der Fläche erfolgreich gelingt.“ Bei den Asylbewerbern hat der Landkreis die Unterbringung und Zuweisung in der Kreisstadt Freiberg reduziert. So sind seit Oktober elf Personen zugewiesen worden. „Diesen Weg werden wir weiter gehen“, betont Landrat Matthias Damm.