Masernimpfpflicht: Landkreis ist zuständig für Schüler und Tagesmütter

27.02.2020

Die Landkreisverwaltung bereitet sich auf die Einführung der Masernimpfpflicht vor. Sie gilt ab der kommenden Woche. Demnach müssen Kinder, die neu in eine Schule oder Kita beziehungsweise zur Tagesmutter kommen, gegen Masern geimpft sein.

Bis zum Jahr 2021 gibt es eine Übergangszeit, das heißt, der Impfschutz aller Kinder und Jugendlichen beziehungsweise des Personals in den Einrichtungen muss bis dahin erfolgen. „Uns liegen keine Zahlen vor, wie viele Menschen in Mittelsachsen geimpft oder eben nicht geimpft sind“, so die zuständige Amtsärztin Dr. Annelie Jordan. Das Gesundheitsamt muss dann aktiv werden, wenn eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler keinen Schutz nachweisen kann. „Es besteht dennoch Schulpflicht und wir können die Betroffenen nicht vom Unterricht ausschließen“, betont der zweite Beigeordnete und Leiter des Geschäftskreises Ordnung, Soziales und Gesundheit im Landratsamt Jörg Höllmüller. Das Gesundheitsamt tritt dann an die Eltern beziehungsweise Schülerinnen und Schülern mit der Bitte heran, den Impfschutz nachzuweisen. Jordan: „Wir können noch nicht abschätzen, wie viele Fälle es geben wird. Wir wollen aber in jedem Fall erst einmal an die jeweiligen Personen appellieren, ehe wir mit Bußgeldern drohen.“ Die Amtsärztin betont, dass ungeimpfte Kinder weder die Kita noch den Hort besuchen dürfen. Die Abteilung Jugend und Familie ist dafür zuständig, den Impfstatuts der rund 50 Tagesmütter zu prüfen.

Die Masernerkrankung gehört zu den ansteckendsten Erkrankungen, die nur beim Menschen vorkommt und durch Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen oder durch direkten Kontakt mit Erkrankten übertragen wird. Krankheitszeichen können hohes Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung sein. Nach drei bis vier Tagen zeigt sich ein grobfleckiger Hautausschlag, der typischerweise hinter den Ohren beginnt und sich innerhalb von 24 Stunden über den Körper ausbreitet. An der Wangenschleimhaut können weißliche, ein bis zwei Millimeter große, sogenannte Koplik-Flecken sichtbar werden. Als Komplikationen können Lungenentzündung, Mittelohrentzündung oder die in rund 30 Prozent der Fälle tödlich verlaufende oder zu bleibender Behinderung führende Hirnentzündung (Enzephalitis) auftreten. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist das Risiko schwer verlaufender Komplikationen bei Kindern unter fünf Jahren und bei Erwachsenen über 20 Jahren am höchsten.

„Impfungen gegen übertragbare Krankheiten schützen den Einzelnen vor Ansteckung und Erkrankung und die Allgemeinheit vor der Ausbreitung einer Krankheit“, so Dr. Anneli Jordan. Geimpfte Personen bauen gegen die betreffende Krankheit einen Immunschutz auf und erkranken in der Regel nicht. Die Infektionskette von Mensch zu Mensch wird unterbrochen. Dr. Jordan: „Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten und sichersten Vorsorgemaßnahmen der Krankheitsverhütung.“

Im Jahr 2015 wurden dem Gesundheitsamt fünf Masernfälle bekannt. Diese betrafen Kinder und Jugendliche zwischen einem und 17 Jahren. 2017 waren es zwei Fälle (Personen zwischen 50 und 70 Jahre alt), 2019 wurde ein Fall bekannt. 2016 und 2018 wurden dem Gesundheitsamt keine Masernerkrankungen gemeldet.