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30.07.2019
Die Unfallkommission des Landkreises Mittelsachsen hat auf ihrer diesjährigen Jahressitzung vor wenigen Wochen über zahlreiche Maßnahmen an Unfallhäufungspunkten im Landkreis beraten. Der Auswertungszeitraum umfasst immer drei Jahre, im vorliegenden Fall also die Jahre 2016 bis 2018 betrachtet auf dem öffentlichen Straßennetz in Mittelsachsen (ohne die Großen Kreisstädte).
Grundlage der Arbeit der Kommission sind die Berichte der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge, die für das vorliegende Berichtsjahr 2018 die rückläufige und damit positive Tendenz der vergangenen Jahre bestätigte. Insgesamt waren in 2018 im Landkreis Mittelsachsen mit 7 336 Verkehrsunfällen leicht weniger als in 2017 (7 414 VKU) festzustellen. Die Anzahl der zu betrachtenden Unfallhäufungsstellen ist mit 19 gleichgeblieben.
Die Arbeit der Unfallkommission ist eine Pflichtaufgabe der Straßenverkehrsbehörde.
Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr und der Polizeidirektion Chemnitz kommen mindestens einmal im Jahr in der Unfallkommission des Landkreises Mittelsachsen zusammen. Unterstützt wird die Kommission durch Fachleute vom Landesinstitut für Straßenwesen. Die Aufgabe der Unfallkommission ist es, zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Gefährdungen und Konfliktsituationen zu beseitigen bzw. zu minimieren.
Die Basis für die Arbeit der Unfallkommission ist die genormte, statistische Erfassung des Unfallgeschehens durch die Polizei. Erkennt diese eine solche Häufungsstelle, so informiert sie die Unfallkommission davon. Bei der Analyse der Unfälle unterscheidet man zum Beispiel in Unfall-Typ, Art, Ursache und Kategorie. Weitere Auswertungsmerkmale sind Lichtverhältnisse, Straßenzustand, Jahreszeit, Uhrzeit und Wochentag. Die Experten gehen dann vor Ort und bewerten die straßenbaulichen und verkehrstechnischen Umstände, um anschließend geeignete und erfolgversprechende Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle vorzuschlagen. Das können kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Rahmen der StVO sein, wie die Verbesserung der Fahrbahnmarkierung, Parkverbotsbereiche für ein besseres Sichtfeld, Geschwindigkeitsbeschränkungen und -überwachungen oder auch die Veränderung der Betriebszeiten an einer Ampel. Manchmal reichen diese Maßnahmen nicht aus. Dann sind umfangreichere planerische und bauliche Veränderungen zu fordern.
An sieben nachfolgenden Unfallhäufungsstellen werden nach Begehungen vor Ort verkehrsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Anordnung von Gefahrzeichen bezehungsweise Geschwindigkeitsreduzierungen oder auf eine Änderung der Markierung zeitnah umgesetzt:
Nachfolgende Unfallhäufungsstellen stehen weiterhin unter Beobachtung. Hier wurden in den letzten Jahren verkehrsrechtliche Maßnahmen umgesetzt, deren positiver Effekt auf die Verkehrssicherheit bereits kurzfristig nachweisbar ist. An den vier erstgenannten Unfallhäufungsstellen hat es seitdem keine neuen Unfälle gegeben.