Maßnahmen der Unfallkommission erhöhen Sicherheit

30.07.2019

Die Unfallkommission des Landkreises Mittelsachsen hat auf ihrer diesjährigen Jahressitzung vor wenigen Wochen über zahlreiche Maßnahmen an Unfallhäufungspunkten im Landkreis beraten. Der Auswertungszeitraum umfasst immer drei Jahre, im vorliegenden Fall also die Jahre 2016 bis 2018 betrachtet auf dem öffentlichen Straßennetz in Mittelsachsen (ohne die Großen Kreisstädte).

Grundlage der Arbeit der Kommission sind die Berichte der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge, die für das vorliegende Berichtsjahr 2018 die rückläufige und damit positive Tendenz der vergangenen Jahre bestätigte. Insgesamt waren in 2018 im Landkreis Mittelsachsen mit 7 336 Verkehrsunfällen leicht weniger als in 2017 (7 414 VKU) festzustellen. Die Anzahl der zu betrachtenden Unfallhäufungsstellen ist mit 19 gleichgeblieben.

Die Arbeit der Unfallkommission ist eine Pflichtaufgabe der Straßenverkehrsbehörde.

Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr und der Polizeidirektion Chemnitz kommen mindestens einmal im Jahr in der Unfallkommission des Landkreises Mittelsachsen zusammen. Unterstützt wird die Kommission durch Fachleute vom Landesinstitut für Straßenwesen. Die Aufgabe der Unfallkommission ist es, zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Gefährdungen und Konfliktsituationen zu beseitigen bzw. zu minimieren.

Die Basis für die Arbeit der Unfallkommission ist die genormte, statistische Erfassung des Unfallgeschehens durch die Polizei. Erkennt diese eine solche Häufungsstelle, so informiert sie die Unfallkommission davon. Bei der Analyse der Unfälle unterscheidet man zum Beispiel in Unfall-Typ, Art, Ursache und Kategorie. Weitere Auswertungsmerkmale sind Lichtverhältnisse, Straßenzustand, Jahreszeit, Uhrzeit und Wochentag. Die Experten gehen dann vor Ort und bewerten die straßenbaulichen und verkehrstechnischen Umstände, um anschließend geeignete und erfolgversprechende Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle vorzuschlagen. Das können kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Rahmen der StVO sein, wie die Verbesserung der Fahrbahnmarkierung, Parkverbotsbereiche für ein besseres Sichtfeld, Geschwindigkeitsbeschränkungen und -überwachungen oder auch die Veränderung der Betriebszeiten an einer Ampel. Manchmal reichen diese Maßnahmen nicht aus. Dann sind umfangreichere planerische und bauliche Veränderungen zu fordern.

An sieben nachfolgenden Unfallhäufungsstellen werden nach Begehungen vor Ort verkehrsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Anordnung von Gefahrzeichen bezehungsweise Geschwindigkeitsreduzierungen oder auf eine Änderung der Markierung zeitnah umgesetzt:

  • S 236 Augustusburg Erdmannsdorf
  • K 8215 Erlau OT Beerwalde
  • S 36 Etzdorf – Kummersheim
  • B 101/S 197/K 7707 Großschirma
  • B 171 Frauenstein
  • B 101 Großschirma OT Großvoigtsberg – Klötzerweg
  • B 169 Clanschwitz bis Abzweig Hohenwussen

Nachfolgende Unfallhäufungsstellen stehen weiterhin unter Beobachtung. Hier wurden in den letzten Jahren verkehrsrechtliche Maßnahmen umgesetzt, deren positiver Effekt auf die Verkehrssicherheit bereits kurzfristig nachweisbar ist. An den vier erstgenannten Unfallhäufungsstellen hat es seitdem keine neuen Unfälle gegeben.

  • S 201 Rossau – Der Abschnitt wurde als Unfallhäufungsstelle mit Verkehrszeichen gekennzeichnet.
  • B 169 Frankenberg, Merzdorfer Straße - Hier entschied die Kommission, dass  die angeordnete Beschilderung bleibt wie sie ist und  beobachtet wird.
  • B 169/K 7515 Zschaitz-Ottewig, OT Lüttewitz - Der Bereich wurde als Unfallhäufungsstelle mit dem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet.
  • S 36 / K 7533 Umgehungsstraße Hartha – Hier wurde das Verkehrszeichen STOP angeordnet und die Markierungen geändert.
  • S 240 Burgstädt OT Schweizerthal/Untere Hauptstraße- Es wurde das Verkehrszeichen STOP angeordnet.
  • S 242/A72-AS Hartmannsdorf – Der Bereich wurde als Unfallhäufungsstelle mit Verkehrszeichen gekennzeichnet.
  • S 238 Lichtenwalde, August-Bebel-Straße/ Niederwiesaer Straße - Der Standort der Ortstafel und des STOP-Schildes wurden verändert, STOP als Markierung auf die Straße aufgebracht. Aus Richtung Chemnitz kommend, wurde Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Aus Richtung B 169 wurde die Kreuzung als Unfallhäufungsstelle beschildert.
  • S 205/K 7771 Langhennersdorf – Die Kreuzung wurde auf Plantafeln als Unfallhäufungsstelle und mit 70 km/h beschildert.
  • B 173/S 207 Oederan – Der Bereich wurde als Unfallhäufungsstelle und 30 km/h beschildert. Es wurde ein Spiegel montiert. Die Griffigkeit des Straßenbelages wurde durch Aufrauen der Fahrbahn verbessert.
  • B 101 Anschlussstelle Siebenlehn – Aus Fahrtrichtung Chemnitz gibt es nun eine Haltelinie.
  • B 173 Abzweig Frankenstein – Hier wurde ein Schild mit dem Hinweis Achtung „Linksabbieger“ angeordnet.
  • B 173 Oberschöna in Höhe des Gewerbegebietes – Hier wurde aus beiden Fahrtrichtungen 70 km/h angeordnet.