Medikamente für Bienen bestellbar

20.02.2024

Sie dienen der Bekämpfung der Varroamilbe. Meldeschluss ist der 15. April. Die Abholung kann in Mittweida und Freiberg erfolgen.

Zur Bekämpfung der Varroamilbe können Bienenmedikamente bestellt werden. Imkerinnen und Imker müssen dafür ein Bestellformular ausfüllen.

Imkervereine können die einzelnen Bestellformulare der Imker des Vereins sammeln und gemeinsam abgeben. 
Grundlage der Bestellung ist die Meldung der pro Standort vorhandenen Völker und die Bezahlung der Beiträge bei der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK). 

Die Bestellung muss spätestens am 15. April beim für den Bienenstandort zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) abgeben werden. Gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen werden den Imkern folgende Medikamente zur Verfügung gestellt:

  • ein Liter Ameisensäure (60-prozentig) je zwei bei der TSK gemeldeten Völkern oder
  • 0,5 Liter Oxalsäuredihydrat- Lösung (3,5-prozentig) je zehn bei der TSK gemeldeten Völkern oder
  • eine Packung (2 x 5 Streifen) THYMOVAR für drei bei der TSK gemeldetem Völker für eine Behandlung.

Die Bienenmedikamente stehen voraussichtlich ab Ende Juni im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), Am Landratsamt 3 in Mittweida sowie am Hauptstandort des Landratsamtes an der Frauensteiner Straße 43 in Freiberg zur Abholung bereit. Bitte vorab im LÜVA anfragen, wann die Medikamente ausgehändigt werden können. Für Rückfragen stehen die Beschäftigten unter Telefon 03731 799-6908 oder -6234 zur Verfügung.