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06.12.2019
„Auch die Zunahme der Altkennzeichen und das Mitbringen anderer Kennzeichen in den Landkreis steigt stetig“, so Sandra Börngen, Referatsleiterin der Kfz-Zulassungsbehörde.
Dass sich immer mehr Mittelsachsen für ein sogenanntes Heimatkennzeichen entscheiden, verdeutlicht die Verteilung des Fahrzeugbestandes auf Kennzeichen: So sank die Zahl der FG-Kennzeichen von rund 144 000 im Jahr 2018 auf nunmehr rund 141 000. Gestiegen hingegen ist die Zahl der MW-, DL-, HC-, RL-, BED- und FLÖ-Kennzeichen. Bereits seit vier Jahren können Fahrzeughalter bei einem Umzug das bisherige Kennzeichen bundesweit mitnehmen. „Seit 1. Oktober 2019 ist dies nun bundesweit auch bei Halterwechsel möglich, die Verpflichtung zur Umschreibung auf den neuen Halter bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde hingegen bleibt bestehen“, erklärt Sandra Börngen. Das „auswärtige“ Kennzeichen kann im zugelassenen Zustand beibehalten werden. „Aber nur bis zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges“, erläutert die Referatsleiterin. Durch die bundesweite Mitnahme gibt es einen „bunten“ Kennzeichenbestand. „Zum Stichtag 30. November sind 4 583 mitgenommene Kennzeichen im Landkreis Mittelsachsen aktiv“, so Börngen. Neben C, L, DD, ERZ, Z seien weiterhin auch vereinzelte Kennzeichen wie beispielsweise B (Berlin), M (München) oder Landkreis Vorpommern-Rügen (RÜG) im Fahrzeugbestand Mittelsachsen zu verzeichnen. Im Gegenzug seien zum selben Stichtag 6 421 mittelsächsische Kennzeichen aus dem Landkreis Mittelsachsen mitgenommen worden.
Das älteste zugelassene Fahrzeug im Landkreis Mittelsachsen ist nach wie vor ein Kraftrad mit Erstzulassung 1. Juli 1906. Doch auch moderne Elektrofahrzeuge sind vermehrt auf Mittelsachsen zugelassen: Die Zahl der reinen Elektromobile ist seit 2012 von damals 20 auf nunmehr 210 gestiegen. „Seit 26. September 2015 können auf Antrag Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie bestimmte Hybrid-Fahrzeuge den abschließenden Buchstaben ,E‘ auf dem Kennzeichenschild führen“, so Referatsleiterin Börngen. Im öffentlichen Straßenverkehr berechtige dieses „E-Kennzeichen“ zum Beispiel zum Parken innerhalb entsprechend gekennzeichneter Flächen. „Zum 30. November 2019 waren 235 Fahrzeuge mit ,E‘-Kennzeichen zugelassen“, so Sandra Börngen abschließend.