Neuer Online-Antrag: Übernahme des Elternbeitrags

27.02.2024

Ab sofort kann der Antrag zur Übernahme des Elternbeitrags für Krippe, Kindergarten oder Hort online gestellt werden.

Auch alle Unterlagen und Nachweise können hochgeladen werden. Dafür benötigen die Nutzer ein Servicekonto bei Amt24.

Eltern, die Anspruch auf Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, haben auch Anspruch auf die Übernahme des Elternbeitrags. Die Übernahme der Elternbeiträge kann sich auch aus zu geringem Einkommen ergeben, ohne dass ein Leistungsanspruch nach den fünf oben genannten Fallgruppen bestehen muss. Jährlich übernimmt der Landkreis Mittelsachsen für rund 3.200 Kinder die Elternbeiträge.

Die Nutzer erhalten eine Bestätigungsmail, nachdem der Antrag abgeschickt worden ist. Der Bescheid zur Übernahme kommt per Post.

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