Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
24.09.2020
Haushaltsplan eingebracht
Der Entwurf für den nächsten Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 steht und wurde in den Kreistag eingebracht. Er sieht Gesamtaufwendungen von mehr als 490 Millionen Euro in jedem Jahr vor. Die höchsten Ausgaben mit mehr als 170 Millionen Euro im Jahr hat der Bereich Soziales. Rund 27,7 Mio. Euro will der Landkreis in den kommenden zwei Jahren investieren. „Eine Kreditaufnahme ist nicht geplant“, erklärt der Leiter der Abteilung Finanzen und Controlling Andreas Müller. Dennoch mahnt er, dass der Haushaltsentwurf nur mit liquiden Mitteln ausgeglichen werden konnte. Diese stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Die Abgaben der Städte und Gemeinden an den Landkreis werden über die sogenannte Kreisumlage erhoben. Diese soll um 0,50 v.H. auf 30,00 v.H. gesenkt werden. „Die Reduzierung des Umlagesatzes soll einerseits die teilweise angespannte finanzielle Situation unserer Kommunen berücksichtigen und anderseits den Kommunen für die kommenden zwei Jahre eine weitestgehende Stabilität in Bezug auf die absolute Höhe der Kreisumlage geben,“ so Landrat Matthias Damm. Außerdem wolle man die angespannte finanzielle Situation aus der Coronakrise berücksichtigen. Der Haushaltsplanentwurf wird nun in den Fraktionen und Ausschüssen beraten, liegt Ende Oktober öffentlich aus und soll zum Kreistag im Dezember beschlossen werden.
Für die Jahre 2019 und 2020 hatte die Verwaltung erstmalig einen Doppelhaushalt aufgestellt. Das hat laut Andreas Müller, Abteilungsleiter Finanzen und Controlling, mehrere Vorteile, unter anderen die Planungssicherheit.
Rest- und Sperrmüll aus Döbeln kommt nach Leuna
Der Rest- und Sperrmüll aus der Region Döbeln wird weiter in Leuna entsorgt. Der Landrat wurde vom Kreistag beauftragt den entsprechenden Zuschlag zu erteilen. Der Auftrag hat ein Volumen von rund fünf Millionen Euro – für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2025. Es besteht die Möglichkeit den Vertrag bis zu zwei Jahre zu verlängern. Jährlich fallen in der Region im Bereich der Kommunalen Entsorgung 7 100 Tonnen Restabfall und rund 900 Tonnen Sperrmüll an. „Die Vergabe hat keinen aktuellen Einfluss auf die Gebühren, da die aktuelle Gebührenkalkulation noch bis 2022 läuft“, so der erste Beigeordnete Dr. Beier. Seit Juni wird der Restabfall auf Döbeln in Leuna verwertet, aus den Regionen Freiberg und Mittweida in Chemnitz.
Förderung des Bürgerlichen Engagements
Auch in den kommenden zwei Jahren können Vereine und Institutionen Gelder zur Förderung des Bürgerlichen Engagements erhalten. Der Kreistag hat sich dafür ausgesprochen. Gleichzeitig hat er die entsprechende Richtlinie geändert, so müssen die Anträge für das kommende Jahr bis zum 31. Dezember eingereicht werden. 150.000 Euro stehen für den Bereich zur Verfügung. Insgesamt erhält der Kreis vom Freistaat 200.000 Euro jährlich zur Unterstützung des Ehrenamtes. 30.000 Euro sind für einen Fonds für Mini-Anliegen und Sonderprojekte geplant und 20.000 Euro für eine Ehrenamtsveranstaltung. Die Anträge stehen in den kommenden Tagen auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung. „Ich freue mich, dass wir hier die Möglichkeit erhalten direkt das große Engagement der Menschen in Mittelsachsen zu unterstützen bzw. auch kleine Projekte auf den Weg bringen zu können“, so Damm.
Schulnetzplan: Schulstandorte im Landkreis gesichert
Als wesentliches Ergebnis der Schulnetzplanung 2019/20 kann zusammengefasst werden, dass alle Schulstandorte der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis unter Nutzung aller Ausnahmetatbestände für den ländlichen Raum gesichert werden können.
Im Landkreis Mittelsachsen gibt es 73 Grundschulen, 29 Oberschulen, 13 Gymnasien und 14 Förderschulen. Von den insgesamt 129 Schulen befinden sich 117 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und zwölf in freier Trägerschaft. Der Landkreis selbst ist Träger von 14 Schulen (acht Förderschulen und sechs Gymnasien inklusive Kolleg als zweiter Bildungsweg). Im Schuljahr 2019/20 wurden rund 28 200 Kinder und Jugendliche im Landkreis Mittelsachsen unterrichtet.
Die mittel- und langfristigen Bedarfsprognosen für Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien basieren auf den Schülerzahlen des Schulreports 2019. Der Schulreport wird jährlich vom Landesamtes für Schule und Bildung herausgegeben. Demnach sinkt die Grundschülerzahl von aktuell rund 10 400 auf knapp 8 800 im Schuljahr 2029/30. Dieser Rückgang macht sich zeitversetzt an den Oberschulen und Gymnasien bemerkbar. Es wird in beiden Schularten ein leichter Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2025/26 beziehungsweise 2027/28 prognostiziert, bevor auch hier mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen ist.
„Die Förderschulen im Kreis gelten als gesichert, auch wenn eine Prognose zu den Schülerzahlen schwierig ist“, erklärt der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Die Entwicklung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit einem bestimmten Förderbedarf folgt nicht der allgemeinen Entwicklung der Schülerzahlen. Bisherige Erfahrungen und Entwicklungen zeigen, dass eine prognostizierte rückläufige Entwicklung der Gesamtschülerzahlen nicht deckungsgleich im Bereich der Förderschulen anzunehmen ist. Förderschulstandorte sind aktuell und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch langfristig notwendig.
Ausblick:
Nach der Änderung des Sächsischen Schulgesetzes sollen künftig in Sachsen neben dem gegliederten Schulsystem der allgemeinbildenden Schulen (Grundschule, Förderschule, Oberschule, Gymnasium) auch Gemeinschaftsschulen möglich sein. Ebenso soll die Schulart Oberschule durch die Oberschule + erweitert werden.
In der Gemeinschaftsschule sollen Kinder und Jugendliche künftig von der 1. bis zur 12. Klasse gemeinsam lernen. Abweichend kann die Gemeinschaftsschule auch die Klassenstufen 5 bis 12 umfassen, wenn das für die Klassenstufen 1 bis 4 erforderliche Angebot durch die Kooperation mit mindestens einer Grundschule im Einvernehmen gewährleistet wird.
Die Gründung von Gemeinschaftsschulen setzt voraus, dass ab Klassenstufe 5 mindestens vier Parallelklassen gebildet werden. Für den ländlichen Raum wird die Ausnahme der dreizügigen Einrichtung in der Klassenstufe 5 in zwei aufeinander folgenden Schuljahren formuliert.
Für ein gemeinsames Lernen in der den Klassenstufen 1 bis 10 wird mit dem neuen Gesetz auch die Einrichtung der sogenannten "Oberschule +" möglich. Diese besondere Form der Oberschule soll die Klassenstufen 1 bis 10 umfassen und höchstens zweizügig sein.
Alle öffentlichen Schulträger haben sich im Verfahren zur Herstellung des Einvernehmens zur Fortführung der bestehenden Schulen positioniert.
Die durch die Änderung des Sächsischen Schulgesetzes seit 1. August 2020 möglichen strukturellen Änderungen werden gegebenenfalls in der Fortschreibung der Schulnetzplanung zu berücksichtigen sein. Das Gesetz enthält eine Übergangsbestimmung, die Ausnahmen zur Schulnetzplanung ermöglicht.
Abteilungsleiterin bestellt
Ilka Junghanns, die die Abteilung Soziales seit Januar kommissarisch leitet, ist vom Kreistag zur Abteilungsleiterin bestellt worden. Seit 2008 arbeitet sie in der Landkreisverwaltung. Zunächst als Leiterin des Referats SGB IX – Schwerbehinderte, Landesblindengeld. In dieser Funktion hatte sie eine für die Landkreisverwaltung völlig neue Aufgabe zu organisieren, die mit der Verwaltungsreform an den Landkreis übergegangen war: die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung, die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen nach dem SGB IX sowie die Entscheidung über Anträge nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz. Bis Dezember 2019 leitete sie das Referat.
Anträge
Nach Ablauf eines jeden Haushaltsjahres legt der Landrat dem Kreistag einen Bericht vor. Das beschloss das Gremium am Abend. Außerdem beauftragte der Kreistag den Landrat gegenüber der sächsischen Staatsregierung „mangelnde Abschiebung der abgelehnten Asylbewerber anzumahnen und dabei auf eine Erhöhung der Abschiebezahlen von abgelehnten Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen zu drängen“. Einmal im halben Jahr ist der Kreistag darüber zu unterrichten.