Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten durch die untere Vermessungsbehörde Landkreis Mittelsachsen

18.03.2021

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde berichtigt fehlerhafte Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)¹ an der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Zschaitz-Ottewig. Dazu sind örtliche Vermessungen notwendig. Diese werden ab sofort durchgeführt.

Die Vermessungsarbeiten verlaufen in der Ortslage Dürrweitzschen bis zur Ortslage Meila beidseitig der Staatsstraße S 32, im Bereich des ehemaligen Kleinbahnhofes Kleinmockritz bis zur Ortslage Meila beidseitig der Kreisstraße K 7523 sowie beidseitig des Ortsverbindungsweges Kleinmockritz – Dürrweitzschen.

Falls Grundstücke nicht öffentlich zugänglich sind und betreten werden sollen, wird dies dem Eigentümer rechtzeitig gesondert mitgeteilt.

Die Mitarbeiter des Landratsamtes Mittelsachsen sind nach § 5 Abs. 1 des SächsVermKatG befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Ankündigung sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (§ 5 Abs. 2 SächsVermKatG).

Für Fragen stehen die Mitarbeiter unter Hinweis auf das Aktenzeichen 4590/20 telefonisch bzw. vor Ort zur Verfügung.

Döbeln, den 18. März 2021

gez. i. A. Petra Kunzmann

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Kataster-gesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 242) geändert worden ist