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20.06.2022
I. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juni 2022 das Ergebnis für die Wahl des Landrates am 12. Juni 2022 wie folgt festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten | 247.141 |
Zahl der Wähler | 119.843 |
Zahl der ungültigen Stimmen | 1.527 |
Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen | 118.316 |
Name der Partei/des Einzelbewerbers (ggf. Kurzbezeichnung) | Bewerber (Familienname, Vorname) | Beruf oder Stand | PLZ und Wohnort | Stimmen |
Neubauer | Neubauer, Dirk | Bürgermeister | 09573 Augustusburg | 48.920 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Liebhauser, Sven | Oberbürgermeister | 04720 Döbeln | 35.442 |
Alternative für Deutschland (AfD) | Dr. Weigand, Rolf | Mitglied des Landtages | 09603 Großschirma | 33.954 |
Es hat kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen können. Somit findet am 3. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt.
II. Gegen die Wahl kann gem. §§ 24 Abs. 2 Satz 2, 25 i. V. m. §§ 56, 38 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde (Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz) erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm gemäß § 45 KomWG 0,1 Prozent der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 10 Wahlberechtigte (bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten) beitreten.
Freiberg, den 17. Juni 2022
gez. Matthias Damm
Landrat