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18.11.2021
Der Motorsportverein Hainichen e. V., Berthelsdorfer Str. 41 in 09661 Hainichen, beantragte mit Datum vom 06.05.2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 10 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 sowie Nr. 10.7.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zur zum Betrieb einer Motorsportanlage auf den Nr. 65/1, 65/2, 91/4, 91/c, 91/1, 91/2 (teilweise) und 91/a (teilweise) der Gemarkung Falkenau und den Flurstücken 648/3 und 648/2 (teilweise) der Gemarkung Berthelsdorf, nachdem die vorangegangene immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Motorsportanlage am selbigen Standort mit Ablauf des 31.12.2020 erloschen war. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde.
Zur Information der Öffentlichkeit lagen der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen vom 13.09.2021 bis einschließlich 12.10.2021 zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg sowie bei der Stadtverwaltung Hainichen, Markt 1 in 09661 Hainichen während der Geschäftszeiten aus.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben des Motorsportvereins Hainichen e. V. konnten innerhalb der Einwendungsfrist vom 13.09.2021 bis einschließlich 26.10.2021 erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen.
Gemäß § 16 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.
Der für den 01. Dezember 2021, 09.00 Uhr im Saal des „Goldenen Löwen“, Markt 2 in 09661 Hainichen geplante Erörterungstermin findet daher nicht statt.
Freiberg, den 01.11.2021
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Matthias Damm
Landrat