Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 2: Antragstellung für Projekte 2019

03.12.2018

Anträge für die Förderung über die Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 2 im Jahr 2019 können ab sofort in der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten im Stabsbereich Koordination Unterbringung und Integration eingereicht werden. 

Gefördert werden können ehrenamtliche Sprachkurse (bis zu 500 Euro) und Projekte von ehrenamtlichen Initiativen (bis zu 3.500 Euro), die niedrigschwellige Angebote für Migrantinnen und Migranten schaffen, mit dem Ziel, Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur zu erwerben sowie Orientierung in der Region zu erhalten. Außerdem kann ein Zuschuss für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber und Geduldete beantragt werden (bis zu 500 Euro). Anträge mit Projektstart zum 1. Januar 2019 müssen bis 20. Dezember 2018 eingereicht werden.

Anträge für das laufende Jahr 2019 sollen bis spätestens 14 Tage vor Maßnahmebeginn vorliegen. 

Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/stabsbereich-koordination-unterbringung-und-integration.html abrufbar. 

Kontakt:
Stabsbereich Koordination Unterbringung und Integration
Tel. 03731 799-3329
E-Mail nicole.stockmann@landkreis-mittelsachsen.de

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