Sächsische Förderrichtlinie „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ erweitert

27.09.2019

Heute tritt die Erweiterung der Förderrichtlinie „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW RIGA) in Kraft. Die Branchen Tourismus, Logistik- und Bauwirtschaft sowie der Großhandel können nun von einer Förderung profitieren.

Förderfähig sind außerdem bei gemeinnützigen außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen.

„Ich freue mich, dass nun auch Investitionen in der Logistik- und Baubranche sowie im Bereich  Tourismus förderfähig sind. Mit dieser Unterstützung durch den Freistaat ist es möglich, dass mittelsächsische Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und neue Arbeitsplätze schaffen können beziehungsweise diese erhalten bleiben“, so der erste Beigeordnete des Landrates Dr. Lothar Beier.

Mit der Erweiterung der Richtlinie können Unternehmen  für Investitionen Fördergelder beantragen. Insbesondere sollen im ländlichen Raum die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen gestärkt und die Arbeitsplätze in Sachsen erhalten bleiben. Auf dem Gebiet des Tourismus reicht bei Investitionen in Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Campingplätzen künftig der Nachweis der genannten Klassifizierungen beziehungsweise Zertifizierungen unabhängig von einer bestimmten Kategorie. Die Ausweitung der Förderung ist zunächst bis Ende 2021 befristet. 

Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Förderung und zum Ablauf des Verfahrens. Ansprechpartnerin im Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist Veronika Oschatz, Telefon 03731 799-1452, E-Mail regionalmanagement@landkreis-mittelsachsen.de   

Weitere Informationen zur Fördermöglichkeiten gibbt es unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/unternehmen/wirtschaftsfoerderung.html

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