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17.04.2018
Es wird bei den Anlagen in drei Kategorien unterschieden:
Die Bewertungskriterien für die Anlagenbegehungen sehen wie folgt aus:
Teil I: Bewertung der Gesamtanlage
Insgesamt möglich sind maximal 15 beziehungsweis 16 Punkte.
Teil II: Bewertung der Einzelgärten
Bewertet werden drei Einzelgärten pro Anlage.
Wird zufällig ein leer stehender Garten ausgewählt, so werden die ausgelosten Ersatzgärten in die Bewertung mit einbezogen.
Gärten, die vom Weg aus für die Bewertung nicht oder teilweise einsehbar sind, werden mit Punktabschlägen belegt.
1. Pflegezustand
2. Kleingärtnerische Nutzung
Möglich sind in diesem Teil maximal 16 Punkte.
*Diese Punktevergabe wird nur bei großen Kleingartenanlagen (ab 61 Parzellen) angewandt.
An einer Teilnahme interessierte Vereine melden sich bitte bis zum 18. Mai 2018 bei ihren zuständigen Regionalverbänden an. Vereine, die bei keinem Regionalverband organisiert sind, können sich beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Naturschutz, Leipziger Straße 4 in Freiberg über nachfolgenden Kontakt anmelden.
Durch jeden Regionalverband können die drei besten Anlagen an das Landratsamt bis Ende Mai gemeldet werden. Die gemeldeten Vereine werden durch die Bewertungskommission, zusammengesetzt aus je einem Vertreter der Regionalvereine und dem Landratsamt Mittelsachsen, begangen und bewertet.
Prämiert werden die ersten drei Preisträger mit Geldpreisen: je 90 Euro für die ersten, 50 Euro für die zweiten und 25 Euro für die dritten Plätze in den jeweiligen Kategorien. Sachpreise sind für die Plätze vier bis sechs vorgesehen.
Kontakt:
Landratsamt Mittelsachsen
Referat Naturschutz und Landwirtschaft
Manuela Ziegler
Tel. 03731 799-4160
E-Mail manuela.ziegler@landkreis-mittelsachsen.de