Schönste Kleingartenanlage Mittelsachsens gesucht

17.04.2018

Landrat Matthias Damm lobt den Wettbewerb um die „Schönste Kleingartenanlage von Mittelsachsen 2018“ aus. Mit den Vorsitzenden der fünf teilnehmenden Regionalverbände aus Brand-Erbisdorf, Freiberg, Mittweida und Döbeln wurden deshalb bereits die Wettbewerbsbedingungen abgestimmt.

Es wird bei den Anlagen in drei Kategorien unterschieden:

  1. Kategorie: 1 bis 30 Parzellen/pro Anlage
  2. Kategorie: 31 bis 60 Parzellen/pro Anlage
  3. Kategorie: ab 61 Parzellen/pro Anlage

Die Bewertungskriterien für die Anlagenbegehungen sehen wie folgt aus:

Teil I: Bewertung der Gesamtanlage 

  • Die Gartenordnung soll bei Begehung der Anlage vorliegen.
  • Besonders hervorzuhebende Aktivitäten und Leistungen des Vereins werden erläutert.
  • Zu bewerten sind:
  • Gestaltung der Haupteingänge, Vereinsschild am Haupteingangsbereich, Sauberkeit und Pflegezustand; Zugänglichkeit der Kleingartenanlage für die Öffentlichkeit tagsüber, Schaukasten mit aktuellem Inhalt, Parzellen– Nummerierung vorhanden, Beschaffenheit der Wege in der Gartenanlage, Gehölze [max. 9 Punkte]
  • Vorhandensein von Gemeinschaftseinrichtungen für Spiel, Sport sowie geselliges Beisammensein (Grillplatz, Festwiese) [max. 3 Punkte*]
  • Vorhandensein von Gemeinschaftseinrichtungen für Instandhaltung und Pflege der Anlage (zum Beispiel Geräteschuppen, Kompostplatz, Bauhof, Lagerplatz etc.) [max. 3 Punkte*] 
    Ein Zusatzpunkt für außergewöhnliche Besonderheiten ist möglich.

Insgesamt möglich sind maximal 15 beziehungsweis 16 Punkte.

Teil II: Bewertung der Einzelgärten
Bewertet werden drei Einzelgärten pro Anlage.
Wird zufällig ein leer stehender Garten ausgewählt, so werden die ausgelosten Ersatzgärten in die Bewertung mit einbezogen.
Gärten, die vom Weg aus für die Bewertung nicht oder teilweise einsehbar sind, werden mit Punktabschlägen belegt.

1. Pflegezustand

  • Eingangsbereich (Pflegezustand und Einsehbarkeit des Kleingartens) [max. 2 Punkte]
  • Wege innerhalb des Gartens; möglichst keine Versiegelung (Ausnahme Hauptweg); Sitzbereich ausgenommen [max. 2 Punkte]
  • Gartenlaube oder Sitzplatz vorhanden [max. 1 Punkt]

2. Kleingärtnerische Nutzung

  • Flächenaufteilung nach Nutzungsarten (je 1/3 Gemüse/Beeren/Obstgehölze/Blumen) zum Rasen beziehungsweise bauliche Anlagen zum Beispiel Gewächshäuser [max. 3 Punkte]
  • Baum-, Gehölz- und Heckenschnitt [max. 3 Punkte]
  • Kompost vorhanden [max. 1 Punkt]
  • Regentonnen vorhanden [max. 1 Punkt]
  • Beete angelegt, bepflanzt und gepflegt [max. 3 Punkte]

    Möglich sind in diesem Teil maximal 16 Punkte.

*Diese Punktevergabe wird nur bei großen Kleingartenanlagen (ab 61 Parzellen) angewandt.

An einer Teilnahme interessierte Vereine melden sich bitte bis zum 18. Mai 2018 bei ihren zuständigen Regionalverbänden an. Vereine, die bei keinem Regionalverband organisiert sind, können sich beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Naturschutz, Leipziger Straße 4 in Freiberg über nachfolgenden Kontakt anmelden. 

Durch jeden Regionalverband können die drei besten Anlagen an das Landratsamt bis Ende Mai gemeldet werden. Die gemeldeten Vereine werden durch die Bewertungskommission, zusammengesetzt aus je einem Vertreter der Regionalvereine und dem Landratsamt Mittelsachsen, begangen und bewertet.

Prämiert werden die ersten drei Preisträger mit Geldpreisen: je 90 Euro für die ersten, 50 Euro für die zweiten und 25 Euro für die dritten Plätze in den jeweiligen Kategorien. Sachpreise sind für die Plätze vier bis sechs vorgesehen.

Kontakt:
Landratsamt Mittelsachsen
Referat Naturschutz und Landwirtschaft
Manuela Ziegler
Tel. 03731 799-4160
E-Mail manuela.ziegler@landkreis-mittelsachsen.de

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