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09.08.2018
Aufgrund der anhaltend warmen, extrem trockenen Witterung entwickelt sich bereits die zweite Käfergeneration dieses Jahres zwischen der Rinde und dem Holzkörper der Fichten, unterbricht dadurch deren sowieso schon geringe Wasserversorgung mit der Folge des Absterbens. „Da aufgrund begrenzter Technik- und Arbeitskapazität nicht alles Schadholz rechtzeitig aufgearbeitet und auch aus dem Wald gebracht werden kann, ist im Herbst mit einer dritten Käfergeneration zu rechnen die dann im Frühjahr 2019 verstärkt zu Schaden geht“, meint Dr. Dittrich.
Typische Zeichen des Befalls sind:
Die Verpflichtung des Waldbesitzers zur Bekämpfung von Forstschädlingen ergibt sich aus §18 Absatz 1 Sächsisches Waldgesetz. Hiernach obliegt es ihm, der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes vorzubeugen, diese rechtzeitig und ausreichend nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften zu bekämpfen. „Selbst aufmerksame Waldbesitzer sind erstaunt, dass wenige Tage nach ihrem letzten Kontrollbegang ohne Befund plötzlich neue Befallsherde auftreten. Je nach Entwicklungsstadium der Larven beziehungsweise Käfer hat man dann noch zwischen wenigen Tagen und maximal fünf Wochen Zeit zur Sanierung“, erläutert der Referatsleiter. Erst dann, wenn die mittlere Tagestemperatur andauernd unter 16°C absinkt, wird die Entwicklung verlangsamt beziehungsweise unterbrochen und es steht mehr Zeit zur Verfügung.
„Waldbesitzer, die über 50-jährige Fichten im Waldbestand haben, sind deshalb dringend dazu aufgerufen, bis Oktober zumindest aller zwei Wochen einen Kontrollbegehung durchzuführen. Bis März sollte dann monatlich kontrolliert werden. Da nur die Sanierung auf großer Fläche Erfolg verspricht, sollte bei erkanntem Befall im Wald des Nachbarn auch dieser informiert werden – falls unbekannt oder nicht erreichbar, die Forstbehörde des Landkreises“, so Dr. Dittrich.
Mitarbeiter der Forstbehörde begehen ebenso wie die Förster der Forstbezirke des Staatsbetriebs Sachsenforst momentan große Waldflächen, um Schadherde rechtzeitig zu entdecken. Verantwortlich für deren fachgerechte Sanierung ist stets der Waldbesitzer, der nach Möglichkeit informiert wird. Für den Fall, dass der Waldbesitzer nicht selbst tätig werden kann, wird ihm Beratung und Hilfe angeboten. „Wer nichts unternimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, verdeutlicht der Referatsleiter.
Meldungen zu erkannten Borkenkäferherden, die den Ort möglichst exakt beschreiben sollten, nehmen die Forstbehörde des Landkreises Mittelsachsen unter Tel. 03731 799 3610, -3611, -3621 oder per E-Mail an umwelt.forst@landkreis-mittelsachsen.de sowie der Staatsbetrieb Sachsenforst entgegen.