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21.02.2019
Maßnahmen im Winter, die bis Ende März abgeschlossen sein sollten:
die Wälder akribisch auf bisher nicht entfernte befallene Bäume kontrollieren,
befallene und noch mit Käfern besiedelte Bäume aus dem Wald transportieren − ist dies nicht möglich, dann sollten diese entrindet werden,
bruttaugliches Material, wie frische Würfe und Brüche, entfernen.
Maßnahmen im Frühjahr mit dem Beginn des Schwärmfluges der Borkenkäfer:
Nadelholzbestände müssen erneut akribisch und regelmäßig (maximal 14-täglich, besser wöchentlich) auf den jetzt einsetzenden neuen Befall kontrolliert werden. Zu erkennen sind befallene Nadelbäume dann zum Beispiel an Bohrlöchern und frischem Bohrmehl (erinnert an Kaffeepulver) an der Rinde, später dann auch an einem grünen Nadelteppich unter befallenen Bäumen. Befallene Bäume müssen schnellstmöglich vor dem Ausflug der Käfer gefällt, aufgearbeitet und abgefahren (oder entrindet) werden.
Besonders gefährdet sind Bäume um alte Befallsstellen, Bereiche mit Resten von Schadholz sowie in 2018 genutzte Polterplätze und exponierte Bestandesränder.
Informationen und Hilfestellungen sind beispielsweise im Waldbesitzer-Portal auf den Internetseiten von Sachsenforst unter www.sachsenforst.de zu finden, wie die Kontaktdaten des örtlichen Beratungsförsters. Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stehen die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Revierleiter von Sachsenforst (www.sbs.sachsen.de/foerstersuche/) oder die unteren Forstbehörden.
Weitergehende Informationen gibt es im Internetauftritt des Landkreises.
Aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten ab dem Jahr 2019 sind im Förderportal Sachsen unter www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm eingestellt.