Thema: Minderjährige Flüchtlinge in Kriebethal

05.01.2023

Der Landkreis plant im Kriebsteiner Ortsteil Kriebethal zirka 12 sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umA) unterzubringen. Gegen dieses Vorhaben wurden über 200 Unterschriften gesammelt. Aus diesem Anlass traf sich Landrat Dirk Neubauer mit den Initiatoren der Sammlung am Mittwochabend in der Gemeindeverwaltung Kriebstein.

Mit dabei waren unter anderem Kriebsteins Bürgermeisterin Maria Euchler, der zweite Beigeordnete des Landkreises Jörg Höllmüller sowie weitere Vertreter der Landkreisverwaltung und des Deutschen Roten Kreuzes, als künftigen Träger der Einrichtung. Ziel war es, verschiedene Bedenken auszuräumen und einzelne Alternativvorschläge der Gemeinde zu erörtern, wie zum Beispiel aufgrund der Infrastruktur die Jugendlichen in Waldheim zu belassen. Hintergrund: Im Ankunftszentrum wurde aus der Not heraus interimsmäßig vorübergehend eine Inobhutstelle eingerichtet, die aber dort nicht bleiben kann. Nach Angaben des Jugendamtes entsprechen die Bedingungen nicht den Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis.

Der Landrat verdeutlichte, dass die Unterbringung in Kriebstein alternativlos ist und sicherte zu, dass wirklich nur eine Etage des Objektes genutzt wird. „Wir sind für jeden einzelnen Platz dankbar, wir haben einen hohen Bedarf infolge des anhaltenden Zustroms und eine Pflicht, die Jugendlichen aufzunehmen und zu betreuen“, erklärt Dirk Neubauer.  Aktuell läuft das Verfahren für die Betriebserlaubnis mit zehn Plätzen, vorübergehend können zwei weitere Plätze genutzt werden. Er zieht nach dem Gespräch ein gemischtes Fazit. „Grundsätzlich war es ein sachliches Gespräch und dafür danke ich den Beteiligten. Aber die Bedenken konnten wir nicht ausräumen.“ Klar herausgearbeitet wurde, dass die Beteiligten im Austausch bleiben. Nach jetzigen Stand soll die Unterkunft noch im Januar belegt werden.

Bürgermeisterin Maria Euchler fand den Dialog wichtig, auch wenn sie enttäuscht ist, dass kein Kompromiss zustande kam. „Der Landkreis hat auf die Schreiben und Unterschriften schnell reagiert. Ich als Bürgermeisterin wollte vermittelnd einwirken im Interesse der Bürgerschaft.“ Leider sei dies nicht geglückt. „Wichtig ist im intensiven Informationsaustausch zu bleiben und bei Bedarf erneut ins Gespräch zu kommen.“ Auch die beteiligten Bürgervertreter Wolfram Thieme, Jürgen Filz und Frank Brehmer zeigten ihre Enttäuschung deutlich.

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Döbeln-Hainichen, soll die Betreuung der Schutzsuchenden in der eigenen Immobile übernehmen. Wie Annette Wüchner, Mitglied des Vorstandes, betont, ist das DRK „auch weiterhin bereit sich an Dialogformaten zu beteiligen, um zum Verständnis von manchmal nicht immer einfachen Sachverhalten beizutragen.“ Der Landkreis hält weiterhin an einer ersten Anlaufstelle für Minderjährige ohne Eltern auf der Flucht in Kriebethal fest. „Sich dieses Auftrags anzunehmen, entspricht dem grundsätzlichen Selbstverständnis des Deutschen Roten Kreuzes. Gleichwohl halten wir an den Plänen fest, dass das dafür ausgewählte Objekt in Kriebstein nach der Beendigung dieses Auftrages für bereits bestehende Ausbildungszwecke weiter ausgebaut wird“, wie Annette Wüchner betont. Bezugnehmend auf die Rolle des Roten Kreuzes in der gesamten Diskussion führt sie grundsätzlich aus: „Das Rote Kreuz hilft weltweit Menschen allein nach dem Maß der individuellen Not. Poltische Diskussionen, ob Hilfe auf einer Seite weniger oder an einer anderen Stelle verstärkt notwendig ist, kann das DRK im Sinne der Neutralität nicht führen. Auch in der Gemeinde Kriebstein bedeutet dies, dass wir jeder Person versuchen zu helfen, die augenscheinlich in diesem Moment Hilfe benötigt. Egal, ob wir älteren Menschen einen würdevollen letzten Lebensabschnitt ermöglichen, mit dem Sammeln von Blutspenden Patienten in Krankenhäusern helfen, mit dem Rettungsdienst lebenserhaltende Maßnahmen binnen Minuten organisieren oder Minderjährigen ohne Eltern ein Dach über den Kopf und Fürsorge angedeihen lassen. Helfen allein nach dem Maß der Not und ohne zu fragen wem, ist unser Auftrag, unsere Motivation und unser Selbstverständnis.“

FAQ des Landratsamtes:

Welche Kinder und Jugendlichen kommen nach Kriebethal?

Das ist abschließend schwer vorherzusagen, da der Landkreis Zuweisungen erhält und darauf keinen Einfluss hat. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den Minderjährigen überwiegend um Kinder und Jugendliche afghanischer und syrischer Herkunft im Alter von ca. 10 bis 17 Jahren.

 Warum wurde die Unterkunft in Kriebethal gewählt?

Insbesondere im letzten Quartal des Jahres 2022 hat die Zahl der in der Bundesrepublik und auch in Sachsen eingereisten minderjährigen Ausländer deutlich zugenommen. Das Jugendamt ist verpflichtet, diese Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen und für ihre Unterbringung, Versorgung und Betreuung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu sorgen. Diese Einrichtungen werden von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten und betrieben. Die Unterbringung von Schutzsuchenden gestaltet sich in vielen Regionen schwierig. Es gibt momentan zu wenige geeignete Plätze in den vorhandenen Unterkünften zur Erfüllung der Pflichtaufgabe. Das Sächsische Sozialministerium und das Landesjugendamt weisen angesichts der Entwicklung des Flüchtlingsstroms immer wieder auf die Schaffung von entsprechenden Plätzen  hin. Im Vorfeld gab es eine Besichtigung durch das Landesjugendamt, ob das Gebäude für eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung grundsätzlich geeignet ist und eine Betriebserlaubnis erteilt werden könne. Danach hat sich der Landkreis entschieden, eine Etage im Objekt in Kriebethal zu nutzen und dort in Trägerschaft des DRK temporär eine Gruppe einzurichten. Das Deutsche Rote Kreuz ist Eigentümer des Gebäudes. Im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens werden auch die baulichen Voraussetzungen im Hinblick auf Brandschutz und die hygienischen Standards geprüft. Hinzukommt die Unsicherheit, wie viele Plätze wie lange nötig sein werden. Der Kreis sucht darüber hinaus weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Insgesamt ergeben sich außerdem Schwierigkeiten durch den Fachkräftemangel, die Energiekrise und Inflation, die alle Träger belasten.

 Warum ist es eine Pflichtaufgabe?

Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen, zu versorgen und zu betreuen. Personen werden dem Landkreis durch das Landesjugendamt zugewiesen. Dafür gibt es den sogenannten Königssteiner Schlüssel, der dies regelt. Die Personenzahl muss aufgenommen werden.

 Was ist die Besonderheit an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen?

Sie fallen unter das Jugendrecht und erfahren damit eine analoge Betreuung, wie Jugendliche aus Mittelsachsen, die keine Eltern haben oder deren Eltern nicht für sie sorgen können. Sie erhalten eine „Hilfe zur Erziehung“ und leben in kleineren Wohngruppe.

Wie werden sie betreut?

Es gibt dazu entsprechende rechtliche Vorgaben. So ist ein Betreuer immer vor Ort. Tagsüber sind in der Regel zwei Betreuer in der Einrichtung. Es gibt zahlreiche gemeinsame Aktivitäten, von Frühstück bis Unternehmungen, die Jugendlichen werden mit der Umgebung vertraut gemacht. Aber natürlich haben sie auch Freizeit. Außerdem werden die Jugendlichen an die Deutsche Sprache herangeführt. Es gibt einen Gemeinschaftsraum und Einbett- bzw. Zweitbettzimmer.

Gehen sie in die Schule?

Nein, die Jugendlichen sind mehrere Wochen nur in Kriebethal. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Inobhutnahmestelle. Das heißt, dort werden die Jugendlichen formal in Sorge des Jugendamtes genommen. Dieses wendet sich dann an das Amtsgericht in Döbeln, um einen Amtsvormund zu bestellen. Während des Verfahrens sucht das Jugendamt einen geeigneten dauerhaften Unterbringungsort, wie eine Wohngemeinschaft. Damit sie sich nicht zweimal in einer Schule etablieren müssen unter diesen besonderen Bedingungen, erfolgt kein Schulbesuch für die begrenzte Zeit in der Inobhutnahmestelle.

 Was ist ein Amtsvormund?

Steht ein minderjähriges Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht unter elterlicher Sorge, erhält er einen Vormund. Das ist eine gesetzlich geregelte Fürsorge für minderjährige Kinder und tritt nur durch Beschluss des Gerichtes ein. Der Vormund übt die gesetzliche Vertretung des Kindes aus und nimmt dessen Interessen wahr. Auch die Übertragung einzelner Aufgabenbereiche der elterlichen Sorge ist möglich; in diesem Fall handelt es sich dann um eine Pflegschaft. Der bestellte Amtsvormund stellt dann den Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“, was die Grundlage für die weitere Unterbringung darstellt.

  Welche Erfahrungen gibt es insgesamt mit den umA?

Sehr gute. Seit 2015 wurden durch das Jugendamt über 400 Jugendliche betreut, aktuell sind es über 70. Durch die enge Betreuung gibt es eine gute Grundlage für eine dauerhafte Integration. Zahlreiche ehemalige unbegleitete Jugendliche absolvieren eine Ausbildung oder arbeiten. Da mit 18 Jahren die Betreuung oft endet, gibt es dazu keine Statistik. In einzelnen Fällen begleitet das Jugendamt die jungen Menschen jedoch länger.