Tiere anmelden

08.12.2023

Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet, darauf weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes Mittelsachsen hin.

Dies sei beispielsweise Voraussetzung für eine Entschädigung im Seuchenfall.

Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2023 einen Meldebogen per Post.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.tsk-sachsen.de.