Übergabe von Kooperationsvereinbarungen mit Naturschutzstationen

07.05.2019

Landrat Matthias Damm hat am 7. Mai Kooperationsvereinbarungen zwischen sechs mittelsächsischen Naturschutzstationen und dem Landratsamt Mittelsachsen an Vertreter der Einrichtungen übergeben.

Die folgenden Trägervereine Grüne Schule grenzenlos e. V., NABU e. V. Kreisverband Freiberg, Landschaftspflegeverband „Mulde/Flöha“ e. V., NABU Burgstädt e. V., Naturförderungsvereinigung „Naturschutzstation Weiditz" e. V. sowie Natur- und Freizeitzentrum Töpelwinkel e. V. erhalten im Zeitraum 2019/20 zwischen 10.000 und 27.500 Euro finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen. Denn mit den Kooperationsvereinbarungen sind finanzielle Gesamtzuwendungen von jeweils 122.415 Euro in diesem und dem kommenden Jahr an die genannten Naturschutzstationen im Landkreis verbunden. Das Geld stellt der Freistaat im Rahmen des Programms „Finanzielle Unterstützung der Naturschutzstationen durch den Freistaat Sachsen“ dem Landkreis zur Verfügung, das Landratsamt setzt die Auszahlung verwaltungsseitig um. Das Budget hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöht. Es lag bis dato bei 99.255 Euro pro Jahr.

Landrat Matthias Damm hebt die Bedeutung der Naturschutzstationen hervor, da sie wesentliche Träger der Naturschutzarbeit und Umweltbildung seien. „Die Mitwirkenden arbeiten überwiegend ehrenamtlich und bringen ihre Expertise ein“, so Damm. Diese sei insbesondere durch wissenschaftliche und Monitoringtätigkeiten im jeweiligen Naturraum, praktische Naturschutzarbeit und Landschaftspflegetätigkeiten sowie die daraus resultierende Kompetenz zur Umweltbildung und Betreuung des Ehrenamtes gekennzeichnet. Die Naturschutzarbeit besteht vor allem aus Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt und den damit verbunden praktischen Naturschutzmaßnahmen, dem Management und der Betreuung von Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten sowie von gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten, Forschungsvorhaben sowie der Unterstützung des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes und der Umweltbildung. „Mit den nunmehr ausgereichten  Kooperationsvereinbarungen werden sowohl die Planungssicherheit für die Naturschutzstationen hergestellt als auch die Voraussetzungen der Mittelauszahlung an die Naturschutzstation und Prüfung der Verwendung der Mittel geregelt“, so Landrat Damm abschließend.

Hintergrund: 
Ziel des Freistaates ist es, insbesondere bestehende Naturschutzstationen zu unterstützen. Bestehende Strukturen sollen gesichert, auf Landesebene besser integriert und kreisübergreifend vernetzt werden. Der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) obliegt die Aufgabe der Koordination des Gesamtprozesses der Unterstützung von sächsischen Naturschutzstationen, der Mittelausreichung, der Qualitätssicherung, des Controllings, der Prüfung der Verwendung der Mittel, des Berichtswesens und der Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Diese Zielsetzung wird durch zwei Kooperationsvereinbarungen umgesetzt: Einerseits zwischen der LaNU und dem Landkreis Mittelsachsen zur Auswahlentscheidung über die Unterstützung von Naturschutzstationen sowie andererseits zwischen dem Landratsamt Mittelsachsen und der jeweils ausgewählten Naturschutzstation über die Weiterreichung öffentlicher Mittel werden. Der Kreistag Mittelsachsen hatte in der Dezember-Sitzung 2018 beschlossen, sich dieser Freiwilligkeitsaufgabe zu stellen. Im vergangenen Jahr hatte der Landkreis einen Aufruf zur Abgabe von Interessensbekundungen zur Teilhabe an der Unterstützung für Naturschutzstationen veröffentlicht, auf den sich sieben Einrichtungen meldeten. Im März 2019 erfolgte die Auswahl. Eine Interessenbekundung konnte keine Beachtung finden, da die umfassende Erfüllung der im Aufruf bekanntgegebenen Mindest- und Abwägungskriterien nicht nachgewiesen wurde.