Übernahme der Kosten für Trichinenuntersuchungen

01.03.2018

Der Freistaat Sachsen übernimmt die anfallenden Verwaltungsgebühren für die ab dem 1. Januar 2018 durchgeführten Trichinenuntersuchungen beim Schwarzwild.

Jagdausübungsberechtigte und zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Schwarzwild im Rahmen der Lebensmittelgewinnung auf Trichinen untersuchen zu lassen. Die Landkreise und Kreisfreien Städte erheben für diese Untersuchung eine Gebühr auf Grundlage des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen. Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernimmt die bei den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die ab dem 1. Januar 2018 durchgeführten Trichinenuntersuchungen beim Schwarzwild befristet bis 31. Dezember 2019 (Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Reduzierung des Ausbreitungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest durch Erstattung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild (VwV Trichinenerstattung Schwarzwild) vom 15. Dezember 2017 SächsABl. 2018 Nr. 2, S. 53).