Ukraine: Aktueller Stand, Gastgeberpauschale bei privater Unterbringung

19.04.2022

Am 12. April erreichten die ersten 42 ukrainischen Flüchtlinge das Ankunftszentrum des Landkreises in Waldheim. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Frauen und Kinder. Haushalte, die ukrainische Flüchtlinge privat im Landkreis untergebracht haben, erhalten 5 Euro pro Person und Tag.

Am Dienstag, 12. April, erreichten die ersten 42 ukrainischen Flüchtlinge das Ankunftszentrum des Landkreises in Waldheim. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Frauen und Kinder. Zuvor waren sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates untergebracht. Vor Ort wurden sie durch die Ausländerbehörde behördlich erfasst. Für Anfang Mai sind 100 weitere Flüchtlinge aus der Ukraine angekündigt.

Stand 14. April haben sich bei der Stabsstelle Asyl- und Ausländerangelegenheiten rund 1.700 Personen gemeldet, davon sind über 700 in der Stabsstelle schon direkt registriert, haben eine entsprechende Fiktionsbescheinigung und erhalten Leistungen der Grundsicherung.

Pauschale bei privater Unterbringung

Haushalte, die ukrainische Flüchtlinge privat im Landkreis untergebracht haben, erhalten 5 Euro pro Person und Tag. Dies gilt sowohl für Kinder als auch Erwachsene. Mit der Höhe orientiert sich der Kreis am Niveau der Kostenübernahme durch andere Landkreise.

Das Verfahren gilt für ukrainische Geflüchtete, die nach dem 24. Februar 2022 eine private Aufnahme in Mittelsachsen gefunden haben. Diese sollen sich online bei der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten angemeldet haben. Mit dem Tag dieser Meldung beginnt der Auszahlungszeitraum. Die Gastgeberpauschale kann auch rückwirkend beantragt werden, falls die Geflüchteten bereits wieder ausgezogen sind. Das entsprechende Formular zur Beantragung, das die Gastgeber ausfüllen müssen, ist auf die Internetseite des Landkreises veröffentlicht.

Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich für Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits persönlich zu einem Termin in der Stabsstelle vorgesprochen und eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben. Diese ist dem Antrag auf die Erstattungspauschale in Kopie beizufügen.

Foto: silentgos / stock.adobe.com

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