Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Aufhebung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus von Naturdenkmalen im Landkreis Mittelsachsen

23.08.2021

Aufgrund von § 3 Absatz 1 Nummer 1, § 20 Absatz 2 Nummer 6, § 22 Absatz 1, Absatz 2 und § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist, in Verbindung mit § 18, § 20, § 46 Absatz 1 Nummer 3, § 47 Absatz 1 und § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 des Sächsischen Naturschutzgesetzes vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch das Gesetz vom 9. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 243) geändert worden ist, wird durch das Landratsamt Mittelsachsen verordnet:

§ 1

Aufhebung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus von Naturdenkmalen

(1) Der Schutzstatus für die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten, auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen befindlichen 5 Naturdenkmale wird aufgehoben. Die Anlage 1 ist Bestandteil der Verordnung.

(2) Im Übrigen bleiben die Verordnung des Landkreises Döbeln zur Festsetzung von Bäumen als Naturdenkmale im Landkreis Döbeln vom 6. Dezember 2004, die Verordnung des Landkreises Freiberg zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Freiberg vom 7. Dezember 2005 sowie die Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Mittelsachsen vom 28. September 2012 bestehen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Freiberg, den 30. April 2021

Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm                                                                                (Siegel)

Landrat

 

Hinweis:

Das Landratsamt Mittelsachsen weist darauf hin, dass die Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Aufhebung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus von Naturschutz im Landkreis Mittelsachsen vom 30. April 2021 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 26/2021 S. 644 verkündet worden ist. 

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